Die Verbraucherzentrale Bayern macht darauf aufmerksam, dass ab dem
1. Juli 2017 für Schuldner mit regelmäßigem Einommen eine Erhöhung der
Pfändungsfreigrenzen um gut 5,5 Prozent gilt.
Allerdings gibt es auch hier für Betroffene einiges zu beachten. Das Wichtigste in Kürze dazu: vz Bayern
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