In Deutschland gibt es keine einheitliche Regelung zur Entsorgung von Medikamenten und Arzneimitteln - allerdings sollten sie auf gar keinen Fall über das Abwasser - also zum Beispiel über die Toilette oder den Ausguss- entsorgt werden.
Es ist mit dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sogar grundsätzlich verboten, Abfälle über das Abwasser zu entsorgen.
Daher gibt es als Teil der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützten Fördermaßnahme „Risikomanagement von neuen Schadstoffen und Krankheitserregern im Wasserkreislauf (RiSKWa)“ ein Portal, das darüber informiert, wie Arzneimittel in den einzelnen Bundesländern richtig entsorgt werden:
Donnerstag, 5. März 2020
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