Laut dem Digitalbarometer 2019 vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
( PDF, 189 KB) haben sich 39% der Befragten nach einer Straftat im Internet selbst geholfen. Demnach wusste allerdings jeder Zehnte nicht, was er in einem Schadensfall tun sollte. Nur jeder Dritte (31%) hat Anzeige bei der Polizei erstattet.
Die Polizei rät daher: Auch ohne einen finanziellen Schaden sollten Betroffene sich Hilfe suchen. Opfer von Betrug im Netz sollten Anzeige bei der Polizei erstatten - denn bei Internetstraftaten haben die Betroffenen die gleichen Rechte wie Opfer anderer Straftaten.
Tipps der Polizei für Opfer von Betrug im Internet:
- Bei akuter Bedrohung, wählen Sie 110!
- Zeigen Sie die Straftat bei der Polizei an. Das können Sie bei jeder Polizeidienststelle vor Ort oder auch online tun.
- Existierendes Datenmaterial - wie z. B. E-Mails, Chat-Verläufe in Messenger-Diensten, digitale Fotos oder Videos u. v. m. - sind wichtige Beweismittel, die Sie bis zum ersten Kontakt mit der Polizei bestenfalls komplett unverändert lassen.
- Wenn Sie technisch versiert sind, können Sie diese Beweismittel auch abspeichern, ausdrucken oder z. B. via Screenshots sichern.
- Sollten Sie durch den Vorfall emotional sehr mitgenommen sein, wenden Sie sich an eine Opferhilfeeinrichtung (z.B. Weisser Ring).