Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband am Montag, dem 09.03.2020 verständigt. Dies gilt für zunächst für vier Wochen.
Ausgeschlossen davon sind allerdings Menschen, die eine schwere Symptomatik vorweisen oder Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI) für einen Verdacht auf eine Infektion mit COVID-19 erfüllen.
Quellen:
- Pressemitteilung Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen vom 09.03.2020
- Pressemitteilung Kassenärztliche Bundesvereinigung vom 09.03.2020
Hotlines der Krankenkassen bezüglich Coronavirus:
Infoseite des Robert-Koch Insituts:
Infos von der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):