Um Beschäftigte besser für den Strukturwandel in der Arbeitswelt zu rüsten und Betriebe mit neuen Kurzarbeit-Regelungen während krisenhafter Zeiten zu unterstützen gibt es einen entsprechenden Gesetzentwurf (*). Dieser soll bereits am Freitag (13.03.2020) im Bundestag beraten und in der kommenden Sitzungswoche beschlossen werden.
Damit möchte man sicherstellen, dass die erweiterten Kurzarbeit-Regelungen schon im April 2020 in Kraft treten und so die Unternehmen während der Corona-Krise unterstützen.
Der Gesetzentwurf sieht u.a. vor, bis 2021 befristete Verordnungsermächtigungen in das Gesetz aufzunehmen,
die es der Bundesregierung ermöglichen, den Zugang zu Kurzarbeitergeld
zu erleichtern und die Betriebe zu entlasten.
Leiharbeitnehmern soll der Bezug von Kurzarbeitergeld ebenfalls offenstehen. Kurzarbeitergeld soll in Krisenzeiten bereits gewährt werden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten vom Entgeltausfall betroffen sind (im Normalfall gilt dies erst ab einem Drittel der Beschäftigten).
Auch auf den Einsatz negativer Arbeitszeitsalden zur Vermeidung von Kurzarbeit soll vollständig oder teilweise verzichtet werden.
Kern des Gesetzes sind jedoch umfangreiche Maßnahmen, um die Qualifizierung und Weiterbildung von Beschäftigten zu verbessern.
Quelle: Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 11.03.2020 (hib 278/2020) .
(*) Der Gesetzentwurf mit weiteren Details kann hier heruntergeladen werden (PDF ≈ 1,1 MB):
⤓ Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung
++Update vom 13.03.2020: Pressemitteilung Deutscher Bundestag, 13.03.2020 (hib 294/2020)
Donnerstag, 12. März 2020
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