Heutzutage ist in so ziemlich jedem Handy/Smartphone, Tablet oder anderen mobilen Geräten eine Kamera integriert. Dies ermöglicht den Nutzern, überall und jederzeit Bild- und Vidoeaufnahmen anzufertigen. Mit wenig Aufwand können diese Aufnahmen auch noch innerhalb weniger Sekunden ins Internet gestellt und somit der breiten Öffentlichkeit zur Schau gestellt werden.
Leider handelt es sich hierbei nicht nur um harmloses Material wie beispielsweise dem Foto eines gelungenen, selbstgebachenen Kuchens oder einem süßen Katzen-Video. Schaulustige nutzen die moderne Technik auch, um beispielsweise Aufnahmen von verletzten und verstorbenen Personen anzufertigen und zu veröffentlichen.
Außerdem gibt es da noch "Spezialisten", die z.B. Frauen unter den Rock oder in den Ausschnitt fotografieren/filmen.
In diesem Sinne hat die Deutsche Bundesregierung einen Gesetzentwurf veröffentlicht, durch den das Strafgesetzbuch so geändert werden soll, dass der Persönlichkeitsschutz bei der Herstellung und Verbreitung von Bildaufnahmen verbessert wird:
"(...) Vom Straftatbestand erfasst werden sollen das Herstellen und das Übertragen einer Bildaufnahme, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt, sowie das Herstellen und das Übertragen einer Bildaufnahme von bestimmten gegen Anblick geschützten Körperteilen. Auch das Gebrauchen und Zugänglichmachen von solchen Bildaufnahmen gegenüber Dritten soll erfasst werden. (...)"
Quelle: Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 13.03.2020, (hib 296/2020) .
*Der Gesetzenwurf mit weiteren Details kann hier heruntergeladen werden (PDF,≈ 630 KB):
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