Dienstag, 10. März 2020

Verbraucherrechte bei Absage von Großveranstaltungen wegen Corona

Aufgrund des sich verbreitenden Coronavirus kann es sein, das Großveranstaltungen wie beispielsweise Konzerte, Fußballspiele etc. abgesagt werden. (Um die Ausbreitung zu verlangsamen, hat Gesundheitsminister Jens Spahn bereits empfohlen, Großveranstaltungen ab 1000 Teilnehmern abzusagen.)

Wie es da mit den Rechten der Verbraucher aussieht (Eintrittskarten, Anfahrt mit der Bahn, Hotel) erklärt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hier:

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