Mitteilung von der Deutschen Bundesregierung, Stand 16.03.2020:
"Die Bundesregierung hat mit den Ländern Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen
zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Leben
vereinbart.
Der Lebensmitteleinzelhandel, Wochenmärkte und
Lieferdienste, Apotheken, Drogerien, Banken, Tankstellen sowie der
Großhandel bleiben davon unberührt.
Bars, Clubs, Theater, Museen, Kinos,
Zoos, Sporteinrichtungen und Spielplätze werden vorerst geschlossen.
Darüber hinaus sind Zusammenkünfte in Vereinen, Sport- und
Freizeiteinrichtungen sowie Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen,
Synagogen und Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften fürs Erste
verboten."
Außerdem treten die Neuregelungen für einen leichteren Zugang zum Kurzarbeitergeld rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft. Weitere Details dazu:
Beliebteste Artikel
-
Zur tagesaktuellen Abschätzung und Prognose der Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner (EPS, Thaumetopoea processionea L.) sowohl für d...
-
Der ADAC hat zum ersten Mal überhaupt Anhängerreifen für Camper, Pferdetransporter und Baumarktanhänger getestet. Das erfreuliche Ergebnis d...
-
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) macht darauf aufmerksam, dass es mit dem Frühlingsstart an der Zeit ist, wieder vermehrt an den UV-Sc...
-
Bei einem Taschendiebstahl oder dem Verlust einer Tasche geht mehr als nur eventuell vorhandenes Bargeld verloren; mit der Geldbörse oder d...
-
Über Geld spricht man nicht? Doch! Vom 27. bis zum 31. Januar 2025 widmen sich die Verbraucherzentralen eine ganze Woche lang dem Thema Fin...
-
Die kompakten und handlichen Falt- und Klappräder gelten als Alleskönner, egal ob in der Stadt, beim Campen oder für die letzte Pendelmeile:...