Samstag, 15. Mai 2021

Minderjährige und Verträge

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen macht darauf aufmerksam, dass es immer wieder vorkommt, dass Minderjährigen in Fahrschulen eine Mitgliedschaft in einem Automobilclub angeboten wird – mit teilweise fragwürdigen Methoden. 

Demnach wurde z.B. während eines Erste-Hilfe-Kurses in einer Fahrschule für eine zunächst kostenlose Mitgliedschaft in einem Automobilclub geworben. Wer den Vertrag sowie die Einverständniserklärung für Werbung und Marktforschung direkt vor Ort unterschreibt, erhält dafür ein kostenloses Fahrsicherheitstraining. 

Solche Werbemethoden sind aus Sicht der Verbraucherzentrale äußerst fragwürdig. 

Tiana Preuschoff, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, erklärt: „Zwar entstehen den Betroffenen keine finanziellen Nachteile, aber auf diese Weise ein Einverständnis für Werbung und Marktforschung zu erhalten, ist nicht seriös.

Auch sei es wünschenswert, dass Fahrschulen keine Bühne für diese Form der Werbung bieten. „Der Schutz ihrer minderjährigen Kundinnen und Kunden sollte ihnen mehr wert sein als ein etwaiger Zuverdienst.“ 

Weitere Infos von der Verbraucherzentrale zum Thema: Kurz erklärt: Minderjährige und Verträge

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