Montag, 17. Mai 2021

Abzocke: Unseriöse Wohnungsangebote auf Kleinanzeigen-
portalen

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor unseriösen Anbietern, welche die Not Wohnungssuchender auf Kleinanzeigenportalen ausnutzen. Als Beispiel berichtet die Verbraucherzentrale von einem Verbraucher, der sich an sie wandte, weil er bei einem Wohnungsangebot misstrauisch wurde.

Demnach bot eine im Ausland lebende "Ärztin" ihre Wohnung in Deutschland zur Miete an. Sie schickte dem Interessenten Fotos ihres Personalausweises sowie Bilder von sich und ihrer Tochter. Und weil sie angeblich bereits schlechte Erfahrungen gemacht hatte, bat sie um Vorauszahlung der Miete und Kaution über einen Airbnb-Account. 

Auch sollte der Verbraucher ihr die Kopie seines Personalausweises zur Sicherheit per E-Mail zusenden Danach könne er die Wohnung angeblich mit ihrem Agenten besichtigen und entscheiden, ob er sie mieten möchte. Falls nicht, würde er den gezahlte Betrag zurück erhalten. Dem Verbraucher kam dies alles verdächtig vor und meldete diesen Vorfall der Verbraucherzentrale.


Kathrin Körber, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, erklärt: „Der Betroffene hat richtig gehandelt. Wäre er in Vorleistung gegangen, hätte er sein Geld sicherlich verloren.“ Die zu vemietende Wohnung und die bekannte Plattform Airbnb seien Lockmittel, um Seriosität vorzugaukeln und an das Geld sowie die persönlichen Daten des Verbrauchers zu kommen.

Die Maschen ähneln sich. Oft wird ein Kontakt im Ausland angegeben, um eine persönliche Übergabe zu umgehen, schmückende Details im Schriftverkehr stellen Vertrauen her und sollen die Suchenden überzeugen.“ 

Betroffene sollten sich davon jedoch täuschen lassen und keinesfalls Geld vorab überweisen. Auch die Aufforderung, die Kopie des Personalausweises zu versenden, sollten Nutzer von Kleinanzeigenportalen ablehnen.

Verbraucher, die auf eine solche Masche hereingefallen sind, sollten bei der Polizei Strafanzeige stellen. Zusätzlich ist es sinnvoll, den Zahlungsdienst und die Verkaufsplattform zu kontaktieren und den Schriftverkehr mit den Betrügern als Beweis abzuspeichern. 

Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen

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