Dienstag, 4. Mai 2021

Ruheständler: freiwillig Versicherte können oft in die günstigere KVdR wechseln

Die Verbraucherzentrale Hamburg berichtet, dass sich immer wieder Rentner bei ihr melden, die eine gesetzliche Rente beziehen und freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, obwohl sie eigentlich in die günstigere Krankenversicherung der Rentner (KVdR) gehören.

Die Verbraucherzentrale dazu: 

" [...] Wer zu 90 Prozent der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens in einer gesetzlichen Krankenkasse oder familienversichert war, darf in die KVdR. Das gilt auch dann, wenn man im Berufsleben freiwillig gesetzlich krankenversichert war. 

Anders als freiwillig gesetzlich Versicherte im Ruhestand müssen Rentner mit einem KVdR-Status keinen von der Rentenhöhe unabhängigen Mindestbeitrag und keine Krankenkassenbeiträge auf Einnahmen durch Vermögen, Vermietung und Verpachtung zahlen. [...] " 

Falls die für die KVdR vorgeschriebene Versicherungszeit in der gesetzlichen Krankenkasse nicht ausreicht können gegebenenfalls auch Kinder* der Betroffenen angegeben werden, da Eltern pro Kind pauschal drei Jahre als Vorversicherungszeit erhalten, die auf die zweite Hälfte des Erwerbslebens zugerechnet werden. (*Gilt auch für Adoptivkinder, Pflegekinder und Stiefkinder.)

Quelle und kompletter Text mit weiteren Details: 

    ➝  Verbaucherzentrale Hamburg: Manche Ruheständler zahlen zu viel für Krankenversicherung

Direktlink mit weiteren Infos zur: Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner

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