Seit dem vergangenen Freitag (11.06.2021) können Anträge für den Neueinbau von Corona-gerechten, stationären raumlufttechnischen (RLT-) Anlagen für Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahre gestellt werden (für diese Altersgruppe ist bisher kein Impfstoff gegen Corona zugelassen. Stand: 17.06.2021).
Diese umfassen Kindertageseinrichtungen, Horte, Kindertagespflegestellen im Sinne von §§ 33 Nr. 1 und Nr. 2 des Infektionsschutzgesetzes in öffentlicher oder freier Trägerschaft und staatlich anerkannte allgemeinbildende Schulen in öffentlicher oder freier Trägerschaft, mit Ausnahme von Schulen der Erwachsenenbildung.
Mit dem Programm werden stationäre Neuanlagen gefördert, die im kombinierten reinen Zu-/Abluftbetrieb mit Wärmerückgewinnung oder im kombinierten Zu/-Abluftbetrieb mit Wärmerückgewinnung und mit einem Umluftanteil von maximal 50 Prozent betrieben werden.
Im Zuge der Novellierung werden auch für die Um- und Aufrüstung von RLT-Anlage (vgl. Richtlinie Nr. 6.1) weitere Zuwendungsempfänger mit aufgenommen: Dazu zählen u. a. Einrichtungen der Rehabilitation, Frühförderstellen sowie besondere Wohnformen und Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe.
Quelle: Pressemitteilung Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa)
Weitere Infos zu diesem Thema: ➝ www.bafa.de/rlt
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