Dienstag, 29. Juni 2021

Illegaler Tierbaby-Handel im Internet

Niedliche Hunde-oder Katzenbabys - nicht zuletzt wegen den Corona-Maßnahmen ist die Nachfrage nach den putzigen Fellnasen enorm gestiegen. Auch im Internet gibt es entsprechende Plattformen, die bestückt sind mit Anzeigen für Haustiere.

Die Polizeiliche Kriminalpolizei mahnt bei solchen Angeboten allerdings zur Vorsicht; denn nicht alle Anbieter sind seriös: 

"Viele der Tiere werden - meist im Ausland - unter tierschutzwidrigen Bedingungen aufgezogen, viel zu jung von der Mutter getrennt und nach Deutschland transportiert. Die Tiere sind oft derart geschwächt und krank, dass sie häufig wenige Tage nach dem Kauf versterben oder eingeschläfert werden müssen.

Andere Tiere werden angeboten ohne dass es sie überhaupt gibt. Angeblich muss das Tier vor Einreise in Quarantäne oder immense Tierarzt- und Transportkosten müssten vorab beglichen werden.

Dazu kommt, dass in Deutschland für die gewerbliche Tierzucht oder der Handel mit Tieren eine Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz (➝ TierSchG) vorliegen muss. Gleiches gilt für Händler, die Tiere aus dem Ausland nach Deutschland einführen und diese hier verkaufen oder vermitteln. Liegt diese Erlaubnis nicht vor, findet der Handel beziehungsweise die Vermittlung illegal statt und ist strafbar.

Tipps von der Polizeilichen Kriminalprävention für den Hundekauf:


  • Vorsicht bei Angeboten bei Onlineportalen, Kleinanzeigen, Tageszeitungen.
  • Keine Hunde an zwielichtigen Orten wie Autobahnraststätten, Hinterhöfen oder ähnlichen Orten kaufen.
  • Notieren Sie ein verdächtiges Autokennzeichen.
  • Den Kaufvertrag sollte man eingehend prüfen und/oder ihn fachmännisch prüfen lassen, gerade wenn Vorab Zahlungen geleistet werden sollen.
  • Käuferinnen und Käufer von Tieren sollten genau auf das Aussehen und Verhalten des Welpen achten und bestenfalls das Muttertier gesehen haben.
  • Die Hunde dürfen erst im Alter von mindestens 8 Wochen abgegeben werden. Hunde, die aus dem EU-Ausland zum Handel nach Deutschland verbracht werden, müssen mindestens 15 Wochen alt sein.
  • Vor dem Kauf des Tieres, sollte man den Hund einem Tierarzt vorstellen oder sich Kopien tierärztlicher Atteste geben lassen.
  • Man sollte auf notwendige Gesundheitsmaßnahmen wie Impfungen, aktuellen EU-Heimtierausweis, Chippen des Welpen und rassespezifische Voruntersuchungen achten (Herz, HD, Röntgen, ggfls. MRT etc.).
  • Melden Sie unseriöse Züchterinnen und Züchter, illegale Händlerinnen und Händler oder Vermittler beim Veterinäramt, der obersten Veterinärbehörde des jeweiligen Bundeslandes (i.d.R. das Landwirtschaftsministerium) oder der Polizei.


Sollten Sie Opfer eines Betrugs geworden sein, erstatten Sie Anzeige bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle.     

Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention

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