Montag, 28. Juni 2021

Neue psychoaktive Stoffe (NpS) in Bayern auf dem Vormarsch

Neue psychoaktive Stoffe (NpS) sind laut Polizei in Bayern auf dem Vormarsch. Im Handel wirken die syntetisch hergestellten Substanzen recht harmlos; in bunten Tütchen werden sie als „Kräutermischung“, „Badesalz“ oder „Legal Highs“ angeboten. Auch in flüssiger Form gibt es sie in Fläschchen abgefüllt u.a. als "Lufterfrischer". Diese Drogen bergen jedoch eine erhebliche Gesundheitsgefahr.

Bei der Herstellung der beliebten "Kräutermischungen" beispielsweise werden normale Kräuter mit teils hochpotenten synthetischen Cannabinoiden und Lösungsmitteln besprüht und in farbenfrohe Tütchen verkauft. Da die Rezepturen ständig geändert werden und die Inhaltsangaben auf der Verpackung im Regelfall bewusst vage gehalten werden oder nicht stimmen, steigt die Gefahr einer Überdosierung.

Das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) warnt daher eindringlich vor den Drogen, die vor allem über das Internet vertrieben werden. 

Es gibt sogar große Online-Shops, die den Handel in betriebsähnlichen Strukturen mit vielen Beteiligten und unterschiedlichen Hierarchieebenen betreiben. Sie treten hinter einer pseudo-legalen Fassade mit Werbung, AGBs und Servicetelefonen auf, die dem Konsumenten eine nicht vorhandene Sicherheit vorgaukeln.

Mit der ständigen chemischen Veränderung der Wirkstoffe gelang es Herstellern bisher, die Verbote des Betäubungsmittelgesetzes zu umgehen. Nun gibt es allerdings das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG), mit dem ganze Wirkstoffgruppen unter Strafe unter gestellt werden
(betroffene Stoffgruppen).

Auszug aus dem NpS-Gesetz: § 3 Unerlaubter Umgang mit neuen psychoaktiven Stoffen

(1) Es ist verboten, mit einem neuen psychoaktiven Stoff Handel zu treiben, ihn in den Verkehr zu bringen, ihn herzustellen, ihn in den, aus dem oder durch den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen, ihn zu erwerben, ihn zu besitzen oder ihn einem anderen zu verabreichen. (...)

Quelle und komplettes Gesetz: ➝ Gesetze im Internet / NpSG 

Mehr zu diesen und anderen Drogen gibt es auf dem Internetportal von ➝ drugcom.de  (ein Projekt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Das Portal informiert über legale und illegale Drogen und bietet Interessierten und Ratsuchenden die Möglichkeit, sich auszutauschen oder auf unkomplizierte Weise professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.)

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