Durch Rentenerhöhungen oder Veränderung der persönlichen Verhältnisse könnten Rentner, die bislang keine Pflicht zur Steuererklärung hatten, in die Steuerpflicht gerutscht sein. Daher sollten sich Betroffene jedes Jahr aufs Neue fragen, ob sie Steuern zahlen müssen und ob eine Steuerklärung Pflicht ist. Auf der Themenseite dazu vom Bundesministerium für Finanzen gibt es Infos dazu:
➝ Bundesfinanzminiserium / Rentenbesteuerung
Für Senioren hat das Bayerische Landesamt hier Alterseinkünfte-Rechner für die Einkommen-steuerberechnung für die Kalenderjahre ab 2005 online gestellt
(Die Rechner können nur die gängigen Standardsachverhalte berücksichtigen; insbesondere in besonders gelagerten Einzelfällen kann eine individuelle steuerliche Beratung nicht ersetzt werden. Alle Berechnungen erfolgen anonym; die eingegebenen Daten und die ausgewiesenen Ergebnisse werden seitens der Steuerverwaltung nicht erfasst und nicht gespeichert.)
➝ Alterseinkünfte-Rechner: Einkommensteuerberechnung für Seniorinnen und Senioren
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