Bedürftige Familien und Familien mit kleinen Einkommen erhalten ab August 2021 einen einmaligen Kinderfreizeitbonus von 100 Euro je Kind. Dies wurde im Rahmen des Aktionsprogramms der Bundesregierung „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ beschlossen.
Mit dem Geld soll es den Kids ermöglicht werden, Ferien- und Freizeitgestaltung wahrzunehmen und Versäumtes nachzuholen.
Den Bonus gibt es für Kinder, die am 1. August 2021 noch nicht 18 Jahre alt sind und für die Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung bezogen wird.
Zusätzlich muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: Die Familie bezieht für ihre Kinder…
- Kinderzuschlag (KiZ),
- Wohngeld (gegebenenfalls parallel zu KiZ),
- Sozialhilfe nach Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII),
- Grundsicherung nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II)
(gegebenenfalls parallel zu KiZ), - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder
- Leistungen im Rahmen der Ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt im Sozialen Entschädigungsrecht nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG).
Achtung; nur folgende Familien erhalten den Bonus automatisch (ohne Antrag) als Einmalzahlung ab August 2021:
- Familien, die der Familienkasse also bereits als KiZ-Beziehende bekannt sind sowie
- Familien, die gleichzeitig Kinderzuschlag und Wohngeld beziehungswiese gleichzeitig Kinderzuschlag und Grundsicherung nach SGB II erhalten.
- Grundsicherung nach SGB II,
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder
- Leistungen im Rahmen der Ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt im Sozialen Entschädigungsrecht nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG).
Quelle mit weiteren Infos dazu:
➝ Bundesagentur für Arbeit / Kinderfreizeitbonus: Anspruch, Antrag, Auszahlung