Donnerstag, 24. Juni 2021

Für bedürftige Familien ab August 2021: Einmalig 100 € Kinderfreizeitbonus

Bedürftige Familien und Familien mit kleinen Einkommen erhalten ab August 2021 einen einmaligen Kinderfreizeitbonus von 100 Euro je Kind. Dies wurde im Rahmen des Aktionsprogramms der Bundesregierung „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ beschlossen. 

Mit dem Geld soll es den Kids ermöglicht werden, Ferien- und Freizeitgestaltung wahrzunehmen und Versäumtes nachzuholen.

Den Bonus gibt es für Kinder, die am 1. August 2021 noch nicht 18 Jahre alt sind und für die Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung bezogen wird.  

Zusätzlich muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: Die Familie bezieht für ihre Kinder…

  • Kinderzuschlag (KiZ),
  • Wohngeld (gegebenenfalls parallel zu KiZ),
  • Sozialhilfe nach Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII),
  • Grundsicherung nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II)
    (gegebenenfalls parallel zu KiZ),
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder
  • Leistungen im Rahmen der Ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt im Sozialen Entschädigungsrecht nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG).

Achtung; nur folgende Familien erhalten den Bonus automatisch (ohne Antrag) als Einmalzahlung ab August 2021:

  • Familien, die der Familienkasse also bereits als KiZ-Beziehende bekannt sind sowie
  • Familien, die gleichzeitig Kinderzuschlag und Wohngeld beziehungswiese gleichzeitig Kinderzuschlag und Grundsicherung nach SGB II erhalten.
Eine automatische Auszahlung (ohne Antrag) erhalten auch Familien, die weder Kinderzuschlag, noch Wohngeld oder Sozialhilfe beziehen, wenn sie im August 2021 eine der folgenden Leistungen erhalten:
  • Grundsicherung nach SGB II,
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder
  • Leistungen im Rahmen der Ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt im Sozialen Entschädigungsrecht nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG).
Alle anderen müssen einen Antrag stellen, mit entsprechenden Nachweisen.
Quelle mit weiteren Infos dazu:

                   ➝  Bundesagentur für Arbeit / Kinderfreizeitbonus: Anspruch, Antrag, Auszahlung

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