Donnerstag, 24. Juni 2021

Pflege in Privathaushalten: ausländische Betreuungskräfte haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn

Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 24. Juni 2021 entschieden, dass ausländische Betreuungskräfte, die in Deutschland in Privathaushalten arbeiten, Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn für geleistete Arbeitsstunden haben. 

Dazu gehört auch der Bereitschaftsdienst: "Ein solcher kann darin bestehen, dass die Betreuungskraft im Haushalt der zu betreuenden Person wohnen muss und grundsätzlich verpflichtet ist, zu allen Tag- und Nachtstunden bei Bedarf Arbeit zu leisten."

Quelle mit weiteren Details dazu: ➝ Pressemitteilung Bundesarbeitsgericht vom 24.06.2021

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