In vielen (v.a. verarbeiteten = prozessierten) Lebensmitteln ist Alkohol enthalten; die Bandbreite reicht von Desserts über Aufback-Brötchen bis hin zu Fertigsuppen und Saucen. Allerdings ist diese Zutat nicht bei allen Verbrauchern erwünscht - z.B. aus gesundheitlichen Gründen bei Schwangeren oder bei abstinenten Alkoholikern.
Auch Eltern sollten achtsam sein, wenn sie beispielsweise Süßigkeiten für ihre Kinder kaufen. Denn nicht nur in Schnaps-Pralinen und Weinbrandbohnen ist - wie der Name bereits verrät - Alkohol enthalten, er kann sich u.a. auch in Marzipan-Artikeln, Eis / -saucen und Kuchenrollen oder -riegeln mit Füllung "verstecken".
Selbst in dem bei Kindern und Jugendlichen beliebten "Kinderbier" (Malzgetränk) können geringe Mengen an Alkohl enthalten sein. Bei Getränken besteht nämlich erst ab einem Alkoholgehalt von 1,2 Volumenprozenten eine Kennzeichnungspflicht. (Als „alkoholfrei“ darf man Getränke sogar kennzeichnen, wenn sie bis zu 0,5 Volumenprozent Restalkohol enthalten. Wer sicher gehen will, kauft solche Getränke mit der Angabe "0,0 Prozent Alkohol".)
Die Verbraucherzentrale Brandenburg bemängelt deshalb die unzureichende Kennzeichnung von Alkohol in Lebensmitteln; oft sei der Hinweis nur schwer lesbar im Zutatenverzeichnis angegeben. Beim aufmerksamen Einkauf daher Brille / Lupe nicht vergessen ...
Hinzu kommt, dass in manchen Fällen Alkohol gar nicht angegeben werden muss. Verarbeitete Lebensmittel können also Alkohol enthalten, ohne dass es erkennbar ist - z.B. wenn er nur als Trägerstoff beigemengt wird, um bestimmte Aromen freizusetzen.
Hier hat die Verbraucherzentrale eine kleine Produktauswahl mit entsprechenden Lebensmitteln veröffentlicht mit weiteren Infos zum Thema:
➝ Alkohol in Lebensmitteln: nur selten deutlich gekennzeichnet