Wie das Bundesfinanzministerium mitteilt, können Unternehmen nun bis Ende September 2021 mit der "Überbrückungshilfe III Plus" Wirtschaftshilfen in der Corona-Pandemie erhalten. Für Schäden während der Lockdown-Monate können Unternehmen Zuschüsse erhalten, die Obergrenze der Förderung wird vervielfacht.
Auch das Unterstützungs-Angebot für Soloselbstständige wird verlängert und aufgestockt. Für sie wird die Neustarthilfe verlängert und erhöht sich von bis zu 1.250 Euro pro Monat für den Zeitraum von Januar bis Juni 2021 auf bis zu 1.500 Euro pro Monat für den Zeitraum von Juli bis September 2021. Für den gesamten Förderzeitraum von Januar bis September 2021 können Soloselbstständige somit bis zu 12.000 Euro bekommen.
Quelle und zu den Details: ➝ Bundesministerium für Finanzen / Pressemitteilung
Direktlink zu den häufig gestellten Fragen mit Antworten (FAQ) vom Bundesministerium für Finanzen: ➝ Corona-Ticker - Sie fragen, wir antworten!
Dienstag, 15. Juni 2021
Corona-Überbrückungshilfe verlängert und erweitert
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