Pfändungsfreigrenzen bei Verschuldeten sollen sicherstellen, dass der Schuldner auch bei einer Pfändung seines Arbeitseinkommens über das Existenzminimum verfügen und seine gesetzlichen Unterhaltspflichten erfüllen kann.
Damit soll gleichzeitig vermieden werden, dass der Schuldner wegen der Pfändung auf Sozialleistungen angewiesen ist und dadurch letztlich die Allgemeinheit für private Schulden einstehen muss.
Ab 01. Juli 2021 gibt es Erhöhungen bei den Pfändungsfreigrenzen (auch beim Pfändungs-schutzkonto wird erhöht). Die Verbraucherzentrale Hamburg erklärt hier mehr dazu:
➝ Erhöhung der Pfändungsfreigrenze zum 1. Juli
Und hier hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz weitere Infos dazu sowie die tabellarischen Übersicht der Pfändungsfreigrenzen zum kostenlosen Herunterladen oder Bestellen veröffentlicht:
➝ Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen ab 1. Juli 2021
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