Mittwoch, 25. Januar 2023

Öffentlicher Raum: Künftig mehr Trinkwasserbrunnen

Ein Ziel der EU-Trinkwasser-Richtlinie ist es, allen Bürgern im öffentlichen Raum den Zugang zu qualitativ hochwertigem Trinkwasser zu ermöglichen. 

Diese Richtlinie hat die Bundesregierung mit einer Änderung des Wasserhaushaltgesetzes in deutsches Recht umgesetzt. Das Gesetz ist am 12. Januar 2023 in Kraft getreten. 

Die Bereitstellung von Leitungswasser durch Trinkwasserbrunnen an öffentlichen Orten gehört nun auch zur Aufgabe der Daseinsvorsorge. Wenn es technisch machbar ist und dem lokalen Bedarf entspricht, sollen Kommunen Trinkwasserbrunnen aufstellen (z.B. in Parks, Fußgängerzonen und in Einkaufspassagen). Dies ist auch wichtig mit Hinblick auf Hitzeereignisse in den Städten. 

Zugleich können durch verringerte Nutzung von Flaschenwasser Ressourcen geschont werden. Auch dem unachtsamen Umgang von Wasserflaschen – etwa durch Wegwerfen solcher Behältnisse vor allem aus Kunststoff in die Umwelt – kann damit indirekt etwas entgegengewirkt werden.

Quelle: Deutsche Bundesregierung, 17.01.2023

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