Sonntag, 29. Januar 2023

Ab 01.02.2023: Festbeträge für 180 Kinder-Arzneimittel werden ausgesetzt

Der Vorstand des GKV-Spitzenverbandes (*) hat am 9. Januar 2023 beschlossen, dass die Festbeträge für bestimmte Fertigarzneimittel mit den Wirkstoffen Ibuprofen und Paracetamol sowie für Antibiotika, die als Zäpfchen oder in flüssiger Anwendungsform vorliegen, ab dem 1. Februar 2023 für drei Monate ausgesetzt werden. 

Damit schafft der Verband die Voraussetzungen, dass einer weiteren Verschärfung der angespannten Versorgungslage mit Kinder-Arzneimitteln kurzfristig entgegengewirkt werden kann. Die datentechnische Umsetzung in den Apotheken konnte in Kooperation mit den entsprechenden Datenstellen abgestimmt werden, so dass trotz der kurz bemessenen Zeitspanne eine reibungslose Umsetzung möglich ist. 

Die Aussetzung der Festbeträge betrifft insgesamt 180 Fertigarzneimittel aus 10 Festbetrags-gruppen, darunter u. a. Ibuprofen-Säfte, Paracetamol-Zäpfchen und Antibiotika-Suspensionen. 

Mit der Aussetzung werden angesichts der aktuell angespannten Versorgungslage bei den entsprechenden Kinderarzneimitteln kurzfristig Aufzahlungen, also zusätzliche Kosten, vermieden. 

Der GKV-Verband betont gleichzeitig, dass damit allen Beteiligten lediglich Zeit verschafft wird und warnt vor der Annahme, dass internationale Pharmakonzerne ihre globalen Produktionsstandorte und Lieferprozesse nur ändern, weil gesetzlich Krankenversicherte in Deutschland künftig mit ihren Krankenkassenbeiträgen höhere Medikamentenpreise bezahlen müssen. 

Die Pharmaindustrie erhält durch die Aussetzung Zeit, die bestehenden Produktions- und Lieferprobleme in den Griff zu bekommen. Die Aussetzung der Festbeträge ist kein Freifahrtschein für Gewinnmaximierung. Der GKV werde daher genau hinschauen, wie die Aussetzung der Festbeträge wirkt.  |  Quelle: Statement der GKV

(*) Der GKV-Spitzenverband ist die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland.

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