Dienstag, 17. Januar 2023

Was tun beim Ausfall der Notrufnummern?

Die Notrufnummern ohne Vorwahl 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr- oder Rettungsdienst) sind lebensrettend und damit sehr wertvoll für unsere Gesellschaft. 

Doch was tun, wenn Hilfe gebraucht wird und diese Nummern in den Zentren einmal ausfallen (z.B. bei Stromausfall, extremer Wetterlage etc.)? 

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) rät: 

Grundsätzlich gilt bei einem Ausfall der Notrufnummern, dass die Leitstellen über die lokale Erreichbarkeit angerufen werden können. Es ist daher sinnvoll, diese griffbereit zu haben. 

Selbstschutz-Tipp: Haben Sie stets die Telefonnummern der lokalen Dienststellen von Polizei und Feuerwehr zur Hand - diese Telefonnummern können in solchen Fällen hilfreich sein. 

Viele Gemeinden haben für das Szenario eines länger anhaltenden Stromausfalls und damit verbundenen Ausfällen des Notrufs auch Anlaufstellen für Bürgerinnen und Bürger definiert, beispielsweise das Rathaus oder die Feuerwehrstation. Informieren Sie sich dazu bei Ihrer Gemeinde.

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