Dienstag, 3. Januar 2023

Bundesgesetzblatt:
Neue, kostenlose Online-Verkündungsplattform

Das amtliche Bundesgesetzblatt (BGBl.) der Bundesrepublik Deutschland dient vor allem zur Bekanntmachung von Bundesgesetzen. 

Wenn Gesetze und Gesetzverordnungen beschlossen / erlassen werden, ist deren Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt die formelle Voraussetzung für deren Geltung. 

Zwar kann unter bestimmten Umständen ein Gesetz auch rückwirkend in Kraft treten (so dass es bereits dann gilt, bevor es im BGBl. veröffentlicht wurde) - allerdings ist das die Ausnahme.
(Siehe ➝ Vertrauensschutz)

Seit der Verkündung des Grundgesetzes im Jahr 1949 bis zum Jahr 2022 erfolgte die rechtswirksame Verkündung von Rechtsnormen in den gedruckten Bundesgesetzblättern. Seit dem 01.01.2023 gilt: Gesetze und Verordnungen des Bundes werden nun ausschließlich online verkündet.

Das gedruckte Bundesgesetzblatt ist damit Geschichte. Künftig steht den Bürgern das Bundesgesetzblatt in seiner amtlichen Fassung online und kostenlos zur Verfügung. 

(Bislang musste die gedruckte amtliche Fassung entweder gegen Entgelt bezogen oder in Bibliotheken eingesehen werden.)

Bei dem schon heute auf der Internetseite ➝ www.bgbl.de verfügbaren Bundesgesetzblatt handelt es sich lediglich um elektronische Kopien, nicht um die verbindliche amtliche Fassung. Zudem ist die Funktionalität im unentgeltlichen Bürgerzugang eingeschränkt. 

Auf der neuen Verkündungsplattform kann das digitale Bundesgesetzblatt gelesen, heruntergeladen, gedruckt oder über einen Link geteilt werden. 

Mit der durch verschiedene Filter eingrenzbaren Recherchefunktion können alle veröffentlichten Verkündungen und Bekanntmachungen ab dem Jahr 2023 durchsucht werden. 

Zudem kann ein kostenloser Newsletter abonniert werden, der regelmäßig über die neuesten Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt informiert. 

Zur Startseite: https://www.recht.bund.de/

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