Montag, 2. April 2012

Steuerabkommen mit der Schweiz – Kein Ausverkauf des Rechtsstaats

Kriminalbeamte begrüßen Ablehnung der A-Länder und sind entsetzt über Schweizer Reaktion. 

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter hatte am Donnerstagabend die Entwicklungen bei der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin zum Thema "Steuerabkommen mit der Schweiz" verfolgt und erleichtert aufgeatmet, weil die A-Länder geschlossen ihre Zustimmung verweigerten.
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hatte im vergangen Jahr ein bilaterales Steuerabkommen mit der Schweiz ausgehandelt, das den Schutz inkriminierten Vermögens in einer dreistelligen Milliardenhöhe ermöglichten sollte.

 Straftäter jeder Couleur, die ihr kriminell erwirtschaftetes Vermögen erfolgreich in der Schweiz angelegt haben, sollten straffrei davonkommen, sofern sie einen geringen Abschlag anonym an den deutschen Fiskus überweisen. Die Gehilfen dieser Straftäter, die Schweizer Banker, haben sich in der Regel der Beihilfe zu einer Steuerhinterziehung oder der Geldwäsche strafbar gemacht. Sie sollten nach dem Willen Schäubles nicht nur verschont werden, sondern sogar insgeheim für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen der Kriminellen, die ihr Geld in der Schweiz angelegt haben, verantwortlich gemacht werden.

"Amnestierte Geldwäscher würden damit quasi zu deutschen Finanzbeamten ernannt. Das hat es in der Nachkriegsgeschichte wohl noch nicht gegeben", kommentiert der BDK-Bundesvorsitzende André Schulz.
Der BDK-Geldwäscheexperte Sebastian Fiedler hatte im Auftrag des BDK-Bundesvorstandes bereits im Dezember letzten Jahres gegenüber Wolfgang Schäuble und in diesem Februar beim Vorsitzenden der Finanzministerkonferenz, dem SPD-Finanzminister Nordrhein-Westfalens Norbert Walter-Borjans, die Ablehnung eines solchen Abkommens deutlich gemacht und darauf gedrungen, insgesamt Verbesserungen beim Kampf gegen inkriminiertes Vermögen herbeizuführen. Dies würde erhebliche Entlastungen des Staatshaushaltes mit sich bringen.

Die Ministerpräsidentin und Ministerpräsidenten werden vom BDK ermutigt, weiterhin standhaft zu bleiben und den Rechtsstaat nicht zu verkaufen. Ein bilaterales Abkommen sollte insgesamt blockiert werden, um die EU-Initiativen nicht zu gefährden. Diese würden zu mehr Gerechtigkeit und teilweise zu einer Trockenlegung von Steueroasen führen, die von Schwerkriminellen zur Gelwäsche genutzt werden.
Die Kriminalbeamtinnen und -beamte in allen Bundesländern arbeiten Tag für Tag am Limit, angetrieben durch ihren Gerechtigkeitssinn und ihren Einsatzwillen zum Wohle der Kriminalitätsopfer. Einen anonymen Freikauf durch schwerkriminelle Straftäter darf es nicht geben.

"Das wäre ein Schlag ins Gesicht von Opfern und der Ermittlern", betont André Schulz und ergänzt wütend: "Dass sich nun die Schweizer Justiz vor den Karren spannen lässt und Haftbefehle gegen drei deutsche Steuerfahnder ausstellt, die pflichtgemäß ihren Dienst im Rahmen der Strafverfolgung und Steuerermittlung versehen haben, ist eine neue beunruhigende Entwicklung. Die Schweiz stellt damit die von kriminellen Geldwäschern erhobenen Daten unter staatlichen Schutz und setzt das ansonsten gute und freundschaftliche Verhältnis zu Deutschland aufs Spiel."

Pressemitteilung Bund Deutscher Kriminalbeamter, vom 31.03.2012

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