Laut eines gestern veröffentlichten Qualitätsberichtes zur Pflege in Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten gibt es Vortschritte in der Ernährung und Flüssigkeitsversorgung sowie auch im Umgang mit Demenzerkrankten. Allerdings gibt es noch so einige Schwachpunkte: z.B. bei der Versorgung von Druckgeschwüren und der Schmerzbehandlung.
Hier nun die gemeinsame Pressemitteilung des Medizinische Dienstes und des GKV-Spitzenverbandes:
  
Die Qualität der Pflege in Pflegeheimen und ambulanten 
Pflegediensten hat sich verbessert. Das zeigt der dritte 
Pflege-Qualitätsbericht, den der Medizinische Dienst des 
GKV-Spitzenverbandes (MDS) und der GKV-Spitzenverband am 24. April in 
Berlin vorstellten. Vor allem bei der Ernährung und 
Flüssigkeitsversorgung sowie im Umgang mit Menschen mit Demenz gab es 
Fortschritte im Vergleich zum Bericht aus dem Jahr 2007. Bei anderen 
Pflegeproblemen – etwa, wenn es darum geht, ein Druckgeschwür zu 
vermeiden – offenbaren sich jedoch noch Schwächen.
 Ein weiteres 
wichtiges Ergebnis: Einrichtungen, die die Prozessstandards guter Pflege
 erfüllen, erreichen auch bessere Ergebnisse in der Versorgungsqualität.
„Die gute Nachricht ist, dass sich 
die Qualität der Pflege positiv weiterentwickelt hat. Die 
Pflegebedürftigen werden heute besser versorgt als noch vor einigen 
Jahren. Es gibt aber nach wie vor viel zu tun. Die Tatsache, dass es 
insgesamt besser geworden ist, heißt nicht, dass es überall gut ist“, so
 Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzen-verbandes.
„Seit 2008 werden die Pflegeeinrichtungen regelmäßig durch den 
MDK geprüft. Unsere Auswertungen zeigen, dass sich in dieser Zeit die 
Qualitätssituation in der stationären wie in der ambulanten Pflege 
verbessert hat“, so Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS. „Dieser 
erfreuliche Trend ist das Ergebnis der Qualitätsanstrengungen der 
Einrichtungen, aber er ist auch der Effekt der MDK-Qualitätsprüfungen 
und der Pflegetransparenz. Verbesserungen zeigen sich besonders bei der 
Ernährungs- und Flüssigkeitsversorgung und beim Umgang mit demenzkranken
 Menschen. Trotzdem können wir nicht zufrieden sein, weil sich bei 
einigen Kriterien zu wenig bewegt hat. Hier sind die Einrichtungen 
gefordert, ihr qualitätsgeleitetes Arbeiten auszubauen.“
Grundlage des Berichts sind alle Qualitätsprüfungen, die die 
Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) zwischen dem 1. Juli
 2009 und dem 31. Dezember 2010 durchgeführt haben, insgesamt wurden 
8.101 Qualitätsprüfungen in Pflegeheimen und 7.782 Qualitätsprüfungen in
 ambulanten Pflegediensten ausgewertet. Die Ergebnisse sind 
repräsentativ für die Pflege in Deutschland: Die Qualitätsprüfer des MDK
 untersuchten den Pflegezustand von rund 62.000 Pflegeheimbewohnern 
sowie von rund 45.000 Pflegebedürftigen, die von ambulanten 
Pflegediensten betreut wurden, prüften die Pflegemaßnahmen und befragten
 sie nach ihrer Versorgungssituation.
Wichtige epidemiologische Ergebnisse für die stationäre Versorgung
Zum ersten Mal ermittelt der Bericht epidemiologische Daten zur 
Häufigkeit wichtiger gesundheitlicher Einschränkungen von 
Pflegebedürftigen. So sind knapp 61 % der Pflegeheimbewohner in ihrer 
Alltagskompetenz durch Demenz oder andere gerontopsychiatrische 
Krankheiten eingeschränkt. Etwa 31 % der Bewohner leiden an chronischen 
Schmerzen. Rund 66 % aller Pflegeheimbewohner benötigen eine 
Inkontinenzversorgung. Einen bedeutenden Gewichtsverlust zeigen rund 9 %
 der untersuchten Bewohner; 4,4 % der Pflegebedürftigen leiden an einem 
Dekubitus.
Qualität in der stationären Pflege
Der Hauptfokus der Qualitätsprüfungen 
liegt auf der Versorgungsqualität, das heißt auf der personenbezogenen 
Prozess- und Ergebnisqualität. Hierzu bewerten die MDK-Qualitätsprüfer 
bei einer Zufallsstichprobe von 10 % der Pflegebedürftigen in der 
jeweiligen Einrichtung den Pflegezustand und die Pflegemaßnahmen. 
Fortschritte im Vergleich zum Jahr 2007 gibt es bei der Ernährungs- und 
Flüssigkeitsversorgung sowie beim Umgang mit Menschen mit Demenz, 
Verbesserungsbedarf zum Beispiel bei der Vermeidung von Druckgeschwüren 
und der Erfassung von Schmerzen.
Beispiel Ernährungszustand: Der 
Ernährungszustand war bei 95 % der untersuchten Pflegeheimbewohner 
angemessen, bei 5 % wurde eine defizitäre Ernährungssituation 
festgestellt. Rund zwei Drittel (67,4 %) aller Pflegeheimbewohner 
benötigten Hilfe beim Essen und Trinken. Vier von fünf Betroffenen (79,5
 %) erhielten laut Pflege-Qualitätsbericht die erforderlichen 
Unterstützungsmaßnahmen: Sie wurden nach Bedarf bei der Nahrungsaufnahme
 unterstützt, erhielten bei Schluckstörungen speziell zubereitete 
Nahrung und energiereiche Speisen. Jeder fünfte Betroffene (20,5 %) 
erhielt diese Unterstützung nicht im erforderlichen Umfang. Im Vergleich
 zum Bericht aus dem Jahr 2007 hat sich der Erfüllungsgrad damit bei den
 erforderlichen Maßnahmen zur Ernährung von 64,0 % auf 79,5 % erhöht.
Beispiel Druckgeschwüre: Knapp die Hälfte (46,9 
%) der untersuchten Heimbewohner hatte ein Dekubitusrisiko. In 59,3 % 
dieser Fälle wurden erforderliche Prophylaxen wie etwa Lagerungswechsel 
oder Einsatz von Hilfsmitteln durchgeführt, bei 40,7 % stellten die 
MDK-Prüfer Versäumnisse fest. Im Vergleich zum Bericht des Jahres 2007 
ist bei der Dekubitusprophylaxe keine Verbesserung eingetreten.
„In einigen zentralen Bereichen haben wir bereits einen besseren 
Qualitätsstandard erreicht. Den gilt es zu sichern und weiter 
auszubauen“, fasst der Fachgebietsleiter
Qualitätsmanagement Pflege 
des MDS, Jürgen Brüggemann, die Ergebnisse zusammen. „Bei der 
Dekubitusprophylaxe, aber auch beim Schmerz- und beim 
Medi-kamentenmanagement können und müssen die Einrichtungen ihre 
Qualitätsbemühungen verstärken. Das gilt auch für die Versorgung von 
Menschen mit Demenz. Pflegeheime müssen sich künftig noch besser als 
bisher auf diese Zielgruppe einstellen.“
Je besser der Pflegeprozess, desto besser die Ergebnisqualität
Die jetzt veröffentlichten Daten belegen außerdem, dass 
pflegerische Interventionen Wirkung zeigen. Ein Beispiel hierfür ist die
 Dekubitusprophylaxe: 7,4 % der Pflegeheimbewohner, bei denen keine 
Prophylaxemaßnahmen zur Verhinderung von Druckgeschwüren durchgeführt 
wurden, entwickelten Druckgeschwüre, während der Anteil von Bewohnern 
mit Druckgeschwüren in der Gesamtstichprobe bei 4,4 % lag. Auch das 
Beispiel „Ernährung“ zeigt, wie wirksam eine qualitativ hochwertige 
Pflege ist. Ein Drittel der Pflegeheimbewohner (33,9 %), denen keine 
ausreichenden unterstützenden Maßnahmen zur Ernährung angeboten wurden, 
erlitten einen bedeutenden Gewichtsverlust. Anders in der 
Gesamtstichprobe: Hier waren es lediglich 9,1 %. Durch die Einhaltung 
wesentlicher Prozesskriterien können also bessere Versor-gungsergebnisse
 erreicht werden. „Unsere Ergebnisse widerlegen den häufig vorgebrachten
 Vorwurf, in der Prüfung werde nur die Dokumentationsqualität und nicht 
die tatsächliche Versorgung erfasst. Sie belegen vielmehr, dass es einen
 engen Zusammenhang zwischen Prozessstandards und Versorgungsergebnissen
 gibt“, unterstreicht MDS-Chef Pick.
Qualität in der ambulanten Pflege
Bei der ambulanten Pflege kann nur die Qualität jener Leistungen 
evaluiert werden, über die der Pflegebedürftige einen Vertrag mit dem 
ambulanten Pflegedienst abgeschlossen hat. Eine sorgfältige pflegerische
 Bestandsaufnahme zu Beginn der Versorgung ist deshalb wichtig.
Beispiel Druckgeschwüre: 18,2 % der 
Pflegebedürftigen, die die MDK-Qualitätsprüfer in ihrer Wohnung besucht 
haben, hatten mit dem betreuenden Pflegedienst Leistungen zur Vermeidung
 von Druckgeschwüren vereinbart. Bei ihnen untersuchten die 
MDK-Mitarbeiter u. a., ob die Lagerungsmaßnahmen hautschonend 
durchgeführt wurden und ob geeignete Hilfsmittel eingesetzt wurden. Bei 
gut zwei Dritteln (68,3 %) war dies der Fall. Bei einem Drittel wurden 
die vereinbarten Leistungen nicht entsprechend den pflegerischen 
Standards erbracht.
Insgesamt zeigten sich bei der Versorgungsqualität in der 
ambulanten Pflege ähnliche Trends wie im stationären Bereich: 
Qualitätsfortschritte gab es beispielsweise bei der Ernährung und der 
Inkontinenzversorgung. Verbesserungsbedürftig ist die Versorgung von 
Menschen mit Demenz. In der MDK-Qualitätsprüfung wird beispielsweise 
erhoben, ob die Pflegedienste den Angehörigen Informationen und Hinweise
 zum Umgang mit demenzkranken Menschen geben und ob bei der Pflege die 
biografischen Besonderheiten der von Demenz betroffenen 
Pflegebedürftigen berücksichtigt werden. Im Ergebnis zeigte sich, dass 
die Pflegedienste diese Möglichkeiten zur Verbesserung der 
Versorgungssituation von Menschen mit Demenz nicht ausreichend nutzten.
MDS und GKV-Spitzenverband betonten, dass die verpflichtenden 
Qualitätsprüfungen und die Pflegetransparenz Dynamik in die 
Qualitätsentwicklung in der Pflege gebracht hätten. Das gelte es auch 
von Seiten der Pflegeeinrichtungen anzuerkennen. Sie sprachen sich dafür
 aus, die Pflege-Transparenzvereinbarungen jetzt zügig weiter zu 
entwickeln. Ebenso gelte es, die externen Qualitätsprüfungen auch in 
Zukunft für weitere Qualitätsverbesserungen zu nutzen.
Die vollständige Fassung sowie ausgewählte Ergebnisse des 3. 
Pflege-Qualitätsberichts und weitere Informationen finden Sie auf der 
rechten Seite zum Download.
Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS)
 ist der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes. Er berät den 
GKV-Spitzenverband in allen medizinischen und pflegerischen Fragen, die 
diesem qua Gesetz zugewiesen sind. Er koordiniert und fördert die 
Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der Medizinischen 
Dienste der Krankenversicherung (MDK) auf Landesebene in medizinischen 
und organisatorischen Fragen.
Der GKV-Spitzenverband ist der Verband aller 145
 gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Als solcher gestaltet er den 
Rahmen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland; er vertritt 
die Kranken- und Pflegekassen und damit auch die Interessen der 70 
Millionen Versicherten und Beitragszahler auf Bundesebene gegenüber der 
Politik, gegenüber Leistungserbringern wie Ärzten, Apothekern oder 
Krankenhäusern. Der GKV-Spitzenverband übernimmt alle nicht 
wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf 
Bundesebene. Er ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 
217a SGB V.
Essen/Berlin, 24. April 2012 
Beliebteste Artikel
- 
Sämtliche Unterrichtsmaterialien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stehen im BZgA-Shop zur Bestellung und/oder zum Do...
 - 
Die kompakten und handlichen Falt- und Klappräder gelten als Alleskönner, egal ob in der Stadt, beim Campen oder für die letzte Pendelmeile:...
 - 
Der ADAC hat zum ersten Mal überhaupt Anhängerreifen für Camper, Pferdetransporter und Baumarktanhänger getestet. Das erfreuliche Ergebnis d...
 - 
Zur tagesaktuellen Abschätzung und Prognose der Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner (EPS, Thaumetopoea processionea L.) sowohl für d...
 - 
Ein neues Fahrrad kostet nicht selten einen vierstelligen Betrag. Aber: Kunden haben einen Teil der Preisgestaltung selbst in der Hand und s...
 - 
Bei einem Taschendiebstahl oder dem Verlust einer Tasche geht mehr als nur eventuell vorhandenes Bargeld verloren; mit der Geldbörse oder d...