Das Landgericht Bonn hat der Telekom Deutschland GmbH nach Klage der 
Verbraucherzentrale Hamburg verboten, Bestandskunden Tarifänderungen 
oder kostenträchtige Zusatzleistungen zu bestätigen, wenn die 
Verbraucher keine entsprechende Vertragserklärung abgegeben haben 
(Urteil vom 27. März 2012, Az. 11 O 46/11).
Zahlreiche Kunden 
hatten sich darüber beschwert, dass ihnen im Telekom-Shop oder per 
Telefon kostenpflichtige Zusatzleistungen untergeschoben wurden, die sie
 gar nicht haben wollten. Angeblich bestellte Vertragsänderungen wurden 
bestätigt, und die Verbraucher hatten alle Mühe, sie wieder rückgängig 
zu machen. 
Das Unternehmen wies die Vorwürfe zurück und behauptete, die 
Kunden hätten der Umstellung zugestimmt. Daraufhin verklagte die 
Verbraucherzentrale Hamburg die Telekom.
Vor dem Landgericht Bonn
 fand eine umfangreiche Beweisaufnahme statt. Die überzeugte das 
Gericht. Das sah es als erwiesen an, dass die Darstellung der 
Betroffenen richtig war. 
„Nun ist offen, ob der Marktführer die 
unzulässige Werbepraxis stoppt oder in die Berufung geht, um Zeit zu 
gewinnen – und noch länger versucht, seine Kunden über den Tisch zu 
ziehen“, sagt Edda Castelló, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale 
Hamburg.
Pressemitteilung Verbraucherzentrale Hamburg vom 17. April 2012
Dienstag, 24. April 2012
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