Dienstag, 24. April 2012

Telekom verurteilt

Das Landgericht Bonn hat der Telekom Deutschland GmbH nach Klage der Verbraucherzentrale Hamburg verboten, Bestandskunden Tarifänderungen oder kostenträchtige Zusatzleistungen zu bestätigen, wenn die Verbraucher keine entsprechende Vertragserklärung abgegeben haben (Urteil vom 27. März 2012, Az. 11 O 46/11).

Zahlreiche Kunden hatten sich darüber beschwert, dass ihnen im Telekom-Shop oder per Telefon kostenpflichtige Zusatzleistungen untergeschoben wurden, die sie gar nicht haben wollten. Angeblich bestellte Vertragsänderungen wurden bestätigt, und die Verbraucher hatten alle Mühe, sie wieder rückgängig zu machen.
Das Unternehmen wies die Vorwürfe zurück und behauptete, die Kunden hätten der Umstellung zugestimmt. Daraufhin verklagte die Verbraucherzentrale Hamburg die Telekom.

Vor dem Landgericht Bonn fand eine umfangreiche Beweisaufnahme statt. Die überzeugte das Gericht. Das sah es als erwiesen an, dass die Darstellung der Betroffenen richtig war.

„Nun ist offen, ob der Marktführer die unzulässige Werbepraxis stoppt oder in die Berufung geht, um Zeit zu gewinnen – und noch länger versucht, seine Kunden über den Tisch zu ziehen“, sagt Edda Castelló, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Hamburg.

Pressemitteilung Verbraucherzentrale Hamburg vom 17. April 2012

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