Das Landgericht Bonn hat der Telekom Deutschland GmbH nach Klage der
Verbraucherzentrale Hamburg verboten, Bestandskunden Tarifänderungen
oder kostenträchtige Zusatzleistungen zu bestätigen, wenn die
Verbraucher keine entsprechende Vertragserklärung abgegeben haben
(Urteil vom 27. März 2012, Az. 11 O 46/11).
Zahlreiche Kunden
hatten sich darüber beschwert, dass ihnen im Telekom-Shop oder per
Telefon kostenpflichtige Zusatzleistungen untergeschoben wurden, die sie
gar nicht haben wollten. Angeblich bestellte Vertragsänderungen wurden
bestätigt, und die Verbraucher hatten alle Mühe, sie wieder rückgängig
zu machen.
Das Unternehmen wies die Vorwürfe zurück und behauptete, die
Kunden hätten der Umstellung zugestimmt. Daraufhin verklagte die
Verbraucherzentrale Hamburg die Telekom.
Vor dem Landgericht Bonn
fand eine umfangreiche Beweisaufnahme statt. Die überzeugte das
Gericht. Das sah es als erwiesen an, dass die Darstellung der
Betroffenen richtig war.
„Nun ist offen, ob der Marktführer die
unzulässige Werbepraxis stoppt oder in die Berufung geht, um Zeit zu
gewinnen – und noch länger versucht, seine Kunden über den Tisch zu
ziehen“, sagt Edda Castelló, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale
Hamburg.
Pressemitteilung Verbraucherzentrale Hamburg vom 17. April 2012
Dienstag, 24. April 2012
Beliebteste Artikel
-
Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen: TEDi: Rückruf Kinder-Gartenschuhe "Raupe". Details (PDF 1,9 MB): Klick Rückruf: GU...
-
Bei einem Verkehrsunfall mit Verletzten kommt es manchmal auf jede Sekunde an. Die Rettungskräfte müssen so schnell wie möglich an den Unfal...
-
Die Hager Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG ruft bestimmte Leitungsschutzschalter der Baureihe 10 kA zurück. Das Unternehmen hat fest...
-
Der ADAC hat in seinem neuesten Helmtest gemeinsam mit der Stiftung Warentest die Sicherheit, den Komfort, die Handhabung und den Schadstoff...
-
HVO (Hydrotreated Vegetable Oil) ist ein Biokraftstoff, der ölbasiert ist und in einer katalytischen Reaktion mit Wasserstoff hergestellt wi...
-
Ausgeblasene Eier sind ein beliebter Osterschmuck; man kann sie beispielsweise bemalen, mit bunten Stickern bekleben oder mit farbigem Kerze...