Das Landgericht Bonn hat der Telekom Deutschland GmbH nach Klage der
Verbraucherzentrale Hamburg verboten, Bestandskunden Tarifänderungen
oder kostenträchtige Zusatzleistungen zu bestätigen, wenn die
Verbraucher keine entsprechende Vertragserklärung abgegeben haben
(Urteil vom 27. März 2012, Az. 11 O 46/11).
Zahlreiche Kunden
hatten sich darüber beschwert, dass ihnen im Telekom-Shop oder per
Telefon kostenpflichtige Zusatzleistungen untergeschoben wurden, die sie
gar nicht haben wollten. Angeblich bestellte Vertragsänderungen wurden
bestätigt, und die Verbraucher hatten alle Mühe, sie wieder rückgängig
zu machen.
Das Unternehmen wies die Vorwürfe zurück und behauptete, die
Kunden hätten der Umstellung zugestimmt. Daraufhin verklagte die
Verbraucherzentrale Hamburg die Telekom.
Vor dem Landgericht Bonn
fand eine umfangreiche Beweisaufnahme statt. Die überzeugte das
Gericht. Das sah es als erwiesen an, dass die Darstellung der
Betroffenen richtig war.
„Nun ist offen, ob der Marktführer die
unzulässige Werbepraxis stoppt oder in die Berufung geht, um Zeit zu
gewinnen – und noch länger versucht, seine Kunden über den Tisch zu
ziehen“, sagt Edda Castelló, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale
Hamburg.
Pressemitteilung Verbraucherzentrale Hamburg vom 17. April 2012
Dienstag, 24. April 2012
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