Häufiger Opfer als Verursacher von Unfällen - ADAC sieht keine Notwendigkeit für verpflichtende Gesundheitschecks 
Der ADAC wendet sich ausdrücklich gegen regelmäßige verpflichtende 
Fahr-tauglichkeitsuntersuchungen für Führerscheininhaber, da davon keine
 Verbesserung der Verkehrssicherheit zu erwarten ist. Im Vergleich zu 
europäischen Ländern mit verpflichtenden Gesundheitschecks steht 
Deutschland in der Unfallstatistik sogar deutlich besser da.
Die Forderung nach derartigen Tests insbesondere mit der 
Unfallbeteiligung älterer Kraftfahrer zu begründen, entbehrt jeglicher 
Grundlage. „Die offiziellen Unfallzahlen des Statistischen Bundesamtes 
geben den angeblichen Trend in Hamburg in keiner Weise wieder“, so 
Ulrich Klaus Becker, ADAC Vizepräsident für Verkehr. Autofahrer über 65 
Jahre sind lediglich in 13 Prozent aller Fälle Verursacher eines Unfalls
 mit Personenschaden. Bei einem Bevölkerungsanteil von 20 Prozent liegen
 Senioren damit weit unter dem Schnitt anderer Altersgruppen. „Ältere 
Verkehrsteilnehmer besitzen lebenslange Erfahrung am Steuer. 
Altersbedingte Leistungseinbußen können sie durch Besonnenheit und Ruhe 
wettmachen“, sagt Becker. Als schwächere Verkehrsteilnehmer – also als 
Radfahrer und Fußgänger – sind Senioren sehr viel häufiger sogar Opfer 
statt Verursacher. Jeder zweite Verkehrstote aus diesen beiden Gruppen 
war älter als 65 Jahre.
Generell ist laut ADAC von regelmäßigen Gesundheitschecks neben dem 
hohen bürokratischen Aufwand keine Erhöhung der Verkehrssicherheit zu 
erwar-ten. Die Untersuchungen ergeben allenfalls eine Momentaufnahme des
 Gesundheitszustandes, der sich binnen kürzester Zeit grundlegend ändern
 kann.
Vielmehr sollte laut ADAC jeder Kraftfahrer durch Aufklärung und 
Information in seiner Eigenverantwortung gestärkt werden. Um 
hinsichtlich seiner Fahreignung sicherzugehen sollte er das 
vertrauensvolle Gespräch mit seinem Arzt suchen. Im Gegenzug muss auch 
der Mediziner seine Patienten besser über erkrankungs- und 
behandlungsbedingte Einschränkungen ihrer Fahreignung aufklären und sie 
im Zweifelsfall an einen Facharzt mit verkehrsmedizinischer 
Qualifikation weiterleiten.
 
Pressemitteilung ADAC 
Freitag, 13. April 2012
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