Um diese nun zurückzuerhalten, müsse ein in der E-Mail angehängtes Antragsformular
ausgefüllt werden, bei dem unter anderem Angaben zu Kontoverbindung und Kreditkarte sowie Sicherheitscode gemacht werden sollen.
Das Bundesministerium der Finanzen und das BZSt warnen davor, auf solche oder ähnliche E-Mails zu reagieren.
Benachrichtigungen über Steuererstattungen werden 
nicht per Mail verschickt und Kontenverbindungen nie in dieser Form 
abgefragt. Zuständig für die Rückerstattung von überzahlten Steuern ist 
zudem nicht das BZSt, sondern das jeweils zuständige Finanzamt.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Pressemitteilung Nr.: 18/2012 vom 26.04.2012
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Pressemitteilung Nr.: 18/2012 vom 26.04.2012