Ab Juli muss das Röhrchen mit - ADAC: Schnelltester können Kontrollen nicht ersetzen
Ab 1. Juli 2012 müssen alle Autofahrer, auch Touristen, nach 
Informationen  des ADAC in Frankreich einen Alkohol-Schnelltester im 
Auto mit sich führen. Wer keinen unbenutzten Tester bei einer Kontrolle 
vorweisen kann, muss ab November mindestens 11 Euro Bußgeld bezahlen. 
Die französische Regierung versucht mit dieser und anderen Maßnahmen die
 Verkehrssicherheit auf den Straßen zu erhöhen. Denn bei 31 Prozent 
aller tödlichen Verkehrsunfälle in Frankreich ist Alkohol die Ursache. 
In Deutschland liegt diese Zahl bei 9,4 Prozent. Autofahrer sollen, 
bevor sie sich hinters Steuer setzen und nicht wissen, ob sie noch 
fahrtüchtig sind, anhand der Röhrchen ihren Promillewert ermitteln.
Um herauszufinden, wie zuverlässig die Einwegtester sind und wie genau 
sie den Promillewert angeben, hat der ADAC verschiedene Modelle von 
einem französischen und drei deutschen Herstellern getestet. Zum 
Vergleich wurde außerdem noch mit verschiedenen Messgeräten der Polizei 
nachgemessen.
Ergebnis: Die für den Versuch in Apotheken und per Internet gekauften 
Röhrchen zeigten bei den zehn Testpersonen in den meisten Fällen 
ungefähr 0,5 Promille an. Auch wenn die Polizeigeräte einen niedrigeren 
oder höheren Wert ermittelten. „Damit bestätigen die Röhrchen dem Nutzer
 nur, dass überhaupt Alkohol getrunken wurde. Aber das sollte jeder doch
 selbst wissen“, sagt Ulrich May, Leiter der Juristischen Zentrale des 
ADAC.
Die Polizei können die Schnelltester somit nicht ersetzen. Um 
Alkohol-Grenzwerte wirksam durchzusetzen, braucht es auf Europas Straßen
 weiterhin Kontrollen. Unabhängig vom Ergebnis des ADAC Versuchs sollten
 sich Frankreich-Urlauber ab Juli mit den Test-Röhrchen ausrüsten. Diese
 sind in Apotheken oder im Internet erhältlich und kosten zwischen 1,50 
und 5 Euro.
In Frankreich gilt wie in Deutschland und in den meisten europäischen 
Ländern die Promillegrenze 0,5. Europaweit liegen die Grenzwerte 
zwischen 0,0 (Ungarn) und 0,8 (Großbritannien). Wer sich betrunken 
hinters Steuer setzt, muss überall mit hohen Strafen rechnen: ab 340 
Euro in den Niederlanden, mindestens ein Monatsverdienst in Dänemark und
 500 Euro in Italien sowie in Deutschland. Hierzulande kommen noch ein 
einmonatiges Fahrverbot und vier Punkte dazu. Und schon 0,3 Promille 
können Konsequenzen haben: Wer sich auffällig verhält und beispielsweise
 Schlangenlinien fährt, begeht eine Straftat und ist für mindestens 
sechs Monate den Führerschein los.
Pressemitteilung ADAC
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