Erhält der Steuerpflichtige seinen Steuerbescheid und ergibt sich
statt der erhofften Erstattung eine Steuernachzahlung, so gilt der
Grundsatz: Erst zahlen, dann streiten. Das Gesetz schreibt nämlich vor,
dass auch Steuern, über die Steuerpflichtiger und Finanzamt im Rahmen
eines Einspruchs- oder Klageverfahrens streiten, zunächst zu zahlen
sind.
Unerwartete Steuerforderungen des Fiskus können sowohl den
privaten Steuerzahler als auch Unternehmen in Bedrängnis bringen. Helfen
kann ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung – denn bestehen
ernsthafte Zweifel daran, dass die der Nachzahlung zugrunde liegende
Steuerfestsetzung rechtmäßig ist, kann deren Vollziehung ausgesetzt
werden.
Die Steuern müssen dann – bis zur abschließenden Klärung der
Streitfragen – nicht gezahlt werden. Hat der Steuerpflichtige auch in
der Hauptsache Erfolg, d.h. ändert das Finanzamt den streitigen Bescheid
freiwillig oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung, so erfolgt
die Aussetzung der Zahlung sogar zinslos; andernfalls ist der zunächst
nicht gezahlte Betrag zu verzinsen (0,5 % pro Monat).
Neben der vorläufigen Befreiung von der Zahlungspflicht streitiger
Steuern kann ein gerichtliches Aussetzungsverfahren aber auch deshalb
hilfreich sein, weil die Beteiligten eine rechtliche Einschätzung des
Gerichtes zu der zwischen ihnen streitigen Frage erhalten können. Das
Aussetzungsverfahren kann daher ein schneller und günstiger Wegweiser
für die Beteiligten sein, und zwar auch dann, wenn es um grundsätzliche
oder existentielle Fragen geht. So hat das Finanzgericht Münster in den
letzten Monaten zum Beispiel entschieden, dass die Steuerpflicht von
Erstattungszinsen rechtlich zweifelhaft ist und die Vollziehung eines
entsprechenden Bescheides ausgesetzt (2 V 913/11 E).
Der Bundesfinanzhof hat diese Entscheidung zwischenzeitlich bestätigt
(VIII B 190/11). Das Finanzgericht Münster hat es auch als zweifelhaft
angesehen, dass Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nicht
wie verheiratete Steuerpflichtige behandelt werden und deshalb nicht die
Kombination der Steuerklassen III und V wählen können (6 V 4218/11 E).
Es hat daher angeordnet, dass die Antragsteller vorläufig – d.h. bis zu
einer endgültigen Klärung der Streitfrage – in den Steuerklassen III
und V geführt werden. Selbst eine Steuererstattung im Rahmen eines
vorläufigen Rechtsschutzverfahrens konnte ein Steuerpflichtiger
durchsetzen (5 V 4511/11 U).
Er hatte dargelegt, dass sein Erfolg in der Hauptsache selbst
überwiegend wahrscheinlich und er – ohne eine Erstattung der überzahlten
Steuern – unmittelbar von Zahlungsunfähigkeit bedroht war.
Das Finanzgericht Münster bearbeitet jährlich etwa 660 Anträge auf
Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes. Die durchschnittliche
Verfahrenslaufzeit beträgt 2,5 Monate, wobei während des gerichtlichen
Verfahrens keine Vollstreckungsmaßnahmen der Finanzbehörden erfolgen.
Weitere Einzelheiten des gerichtlichen Aussetzungsverfahrens gibt es
gleich hier.
Dass sich der Weg zum Finanzgericht Münster für Steuerpflichtige
häufig lohnt, zeigt auch ein Blick auf die Klageverfahren (Neueingänge
2011: 4.081 Klageverfahren). Hier liegt die Erfolgsquote weiterhin bei
ca. 45 %. Etwa die Hälfte der Klageverfahren wird binnen eines Jahres
erledigt.
Pressemitteilung Finanzgericht Münster Nr. 8 vom 04.04.2012
Beliebteste Artikel
-
Der ADAC hat zum ersten Mal überhaupt Anhängerreifen für Camper, Pferdetransporter und Baumarktanhänger getestet. Das erfreuliche Ergebnis d...
-
Bei einem Taschendiebstahl oder dem Verlust einer Tasche geht mehr als nur eventuell vorhandenes Bargeld verloren; mit der Geldbörse oder d...
-
Über Geld spricht man nicht? Doch! Vom 27. bis zum 31. Januar 2025 widmen sich die Verbraucherzentralen eine ganze Woche lang dem Thema Fin...
-
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) macht darauf aufmerksam, dass es mit dem Frühlingsstart an der Zeit ist, wieder vermehrt an den UV-Sc...
-
Mobiltelefone, Sendemasten, Hochspannungsleitungen, Elektrogeräte im Haushalt – im täglichen Leben begegnen uns viele Quellen elektromagneti...
-
Viele Kinderkekse werben mit gesund klingenden Aussagen wie „mit wertvollem Getreide" oder „natürlich und vegan". Diese Begriffe ...