ADAC: Im Ausland gelten andere Vorschriften
Wer mit dem Auto im Ausland unterwegs ist, sollte sich laut ADAC
ausführlich über die dort geltenden Verkehrsregeln informieren. Vor
allem ist es wichtig zu wissen, welche Tempolimits herrschen oder was im
Auto dringend mitgeführt werden muss. Darüber hinaus gibt es auf
Europas Straßen Regeln und Vorschriften, die es in Deutschland so nicht
gibt. Einige kuriose und spezielle Regeln hat der ADAC zusammengestellt.
Belgien: Kraftfahrzeuge mit mehr als 7,5 t
zulässigem Gesamtgewicht dürfen auf Autobahnen und mehrspurigen
Schnellstraßen bei Regen nicht überholen.
Frankreich: Für Führerscheinneulinge gelten
zwei Jahre lang gesonderte Geschwindigkeitsbeschränkungen: außerorts 80
km/h, Schnellstraße 100 km/h, Autobahn 110 km/h. Ab dem 1. Juli 2012
muss in jedem Auto ein Einweg-Alkoholtester mitgeführt werden.
Italien: Bei Verstoß gegen die Helmpflicht für
Krafträder kann für das Krad eine Sicherungsverwahrung für 60 Tage
angeordnet werden. Ab einem Promillewert von 1,5 wird das Auto
enteignet, wenn Fahrer und Halter des Fahrzeugs identisch sind.
Griechenland: Halteverbotsschilder mit einer
senkrechten Linie gelten an ungeraden, mit zwei senkrechten Linien an
geraden Tagen. Wer seine Geldbuße nicht innerhalb von zehn Tagen
bezahlt, muss mit einer Verdoppelung der Strafe rechnen. Ein
Rotlichtverstoß kostet dann 700 Euro statt 350 Euro.
Österreich: Tempomessungen sind hier mittels
Geschwindigkeitsschätzung möglich. Ein sogenanntes "Geschultes Amtsauge"
kann Tempolimitüberschreitungen bis 30 km/h feststellen (in der Praxis
aber kommt das nur noch selten vor).
Polen: Kraftfahrzeuge, die in Polen zugelassen sind, müssen einen Feuerlöscher mitführen.
Spanien: Bei Bezahlung des Bußgelds innerhalb von 15 Tagen wird ein Rabatt von 50 Prozent eingeräumt.
Pressemitteilung ADAC
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