Nach Beobachtungen der Verbraucherzentralen entwickeln Hersteller von
Babynahrung zunehmend neue Produktreihen speziell für Kleinkinder
zwischen ein bis drei Jahren. Den Eltern wird mit nährwert- und
gesundheitsbezogenen Angaben ein besonderer Zusatznutzen dieser Produkte
vorgegaukelt, obwohl Kinder in dieser Lebensphase bereits an der
normalen Familienkost teilhaben können.
In einem bundesweiten Marktcheck haben die Verbraucherzentralen
Aufmachung und Kennzeichnung von insgesamt 59 Kleinkinderlebensmitteln
wie z.B. Trinkbreie, Milchdesserts, Getreideriegel oder Fruchtpürrees
unter die Lupe genommen. Dabei wurde deutlich, dass die
Produktinformationen der Hersteller meist über die tatsächlichen
Eigenschaften hinwegtäuschen.
So sind viele der untersuchten Früchte- und Getreideriegel entgegen der
Werbung nichts weiter als normale Süßigkeiten. Denn trotz des Hinweises
"ohne Zuckerzusatz", enthalten sie tatsächlich bis zu 50 Prozent
Zucker. Der Hinweis "Zutaten enthalten von Natur aus Zucker" ist meist
erst auf der Rückseite der Verpackung oder versteckt zu finden.
Gesundheitsbezogene Aussagen wie "Rapsöl enthält wertvolle
Omega-3-Fettsäuren – wichtig für Gehirn- und Nervenzellen" oder "Calcium
– wichtig für den Knochenaufbau" waren auf allen untersuchten Menüs
vorhanden. Erforderliche Angaben zum Verzehrmuster und zur notwendigen
Verzehrmenge laut Health Claims-Verordnung fehlten hier jedoch. Eltern
können also keine bewusste Kaufentscheidung treffen, da verschwiegen
wird, wie viele der Menüs ein Kind essen muss, damit die beworbene
Wirkung erreicht wird.
Kleinkinderlebensmittel werden häufig extra angereichert, um Eltern zu
suggerieren, dass sie für die Ernährung ihrer Kinder besser geeignet
sind als herkömmliche Lebensmittel. Nutzen und Notwendigkeit der
Anreicherung sind jedoch umstritten. Tatsächlich benötigen Kleinkinder
zum gesunden Aufwachsen weder aus ernährungsphysiologischer noch aus
toxikologischer Sicht spezielle Lebensmittel, sondern können ab dem 10.
Lebensmonat an die normale Familienkost herangeführt werden.
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein
03.04.2012
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