Montag, 16. April 2012

April 2012 – Aus für den analogen Satellitenempfang

Der Deutsche Mieterbund informiert:

Mit einer Parabolantenne oder Satellitenempfangsanlage können Satellitenprogramme direkt in Analog- und Digitaltechnik empfangen werden. Bisher. Denn spätestens Ende April 2012 wird der analoge Satellitenempfang von Fernseh- und Rundfunksendern eingestellt. Wer dann noch „über Satellit“ fernsehen will, muss evtl. nachrüsten. Betroffen sind Haushalte mit eigener Parabolantenne oder mit Gemeinschafts-Parabolantenne, die die Programme noch in Analogtechnik empfangen. Allerdings besitzen drei Viertel aller Haushalte mit Satellitenanschluss bereits einen digitalen Zugang.

Hier muss nichts geändert werden. Wer nicht sicher ist, ob seine Satellitenempfangsanlage analog oder schon digital arbeitet, kann dies leicht „im Fernsehen“ herausfinden. Die großen TV-Sender bieten auf der Videotextseite 198 den notwendigen Service und entsprechende Informationen an. Nur wer dort
auf seinem TV-Bildschirm den Hinweis findet, dass sein analoges Angebot am 30. April 2012 abgeschaltet wird, muss handeln, das heißt umrüsten.
Die Umrüstung bezieht sich zum einen auf die Empfangsgeräte selbst. Ältere Fernseher sind nicht digitaltauglich. Die herkömmlichen analogen Fernsehgeräte können die digitalen Impulse nicht in TV-Bilder umsetzen. Deshalb muss der analoge Satellitenreceiver – oder die Set-Top-Box – gegen einen digitalen ausgetauscht werden. In neuen TV- oder Videogeräten ist ein entsprechendes Modul für digitalen Satellitenempfang bereits integriert. Schauen Sie im Zweifel in der Bedienungsanleitung nach.

Umgerüstet werden muss unter Umständen aber auch die Empfangsanlage. Betroffen sind hier diejenigen, die nur über eine Satellitenschüssel mit einem analog ausgelegten Empfangskopf und einer entsprechenden Verteilung verfügen. Auch dann ist aber keine neue Ausrichtung oder gar ein Austausch der Satellitenschüssel notwendig. Es muss lediglich ein digitaltauglicher Empfangskopf in der Schüssel nachgerüstet werden. Dieser sogenannte LNB (Low Noise Block Converter) muss digitale Signale verarbeiten können.

Wer bezahlt für die Umrüstung?
Wenn neue Empfangsgeräte angeschafft werden müssen, müssen Mieter für einen neuen Digitalreceiver selbst zahlen. Letztlich gelten hier die gleichen Grundsätze wie bei der Abschaltung des herkömmlichen – terrestrischen – Antennenempfangs und des Umstiegs auf DVB-T. Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin (77 T 90/03) kann ein betroffener Mieter von seinem Vermieter weder die Ausstattung der Wohnung mit einem Decoder noch Kostenerstattung verlangen, wenn er die Set-Top-Box oder den Digitalreceiver kauft. Das Gericht argumentierte, dass der Wegfall der terrestrischen Ausstrahlung vom Vermieter nicht zu vertreten sei. Der Vermieter sei nicht verpflichtet, bestehende Empfangsmöglichkeiten zu erhalten, er sei hierzu auch gar nicht in der Lage.
Notwendig werdende Umrüstungen an der Empfangsanlage des Mieters, also an seiner Parabolantenne, muss aus den gleichen Gründen der Mieter auch selbst zahlen.

Der Vermieter muss nur dann tätig werden, wenn bei der Gemeinschaftsverteilanlage im Haus Nachrüstungsbedarf besteht. Er muss dann die Empfangsanlage im Haus so um- oder aufrüsten, dass taugliche Signale bis an die Anschlussdosen in den einzelnen Wohnungen geliefert werden. Er muss also die Umrüstung des Empfangskopfes, gegebenenfalls die Erneuerung von Weichen, Multischaltern und anderen Verteilern oder Verstärkern, übernehmen. Bei Antennenkabeln, die älter als 20 Jahre sind, kann es auch hier zu einem Nachrüstbedarf kommen, da diese Kabel bei der Übertragung von digitalen Signalen eine erhöhte und unzulässige Störanfälligkeit aufweisen.

Wird mit der Umrüstung der Verteilanlage das Angebot, insbesondere die Anzahl der Programme, verbessert oder vermehrt, kann das eine Modernisierungsmaßnahme darstellen. Dann könnte der Vermieter elf Prozent der Kosten auf die Jahresmiete aufschlagen.
Ohne eine Verbesserung des Programmangebots liegt auch keine Wohnwertverbesserung und damit auch keine Modernisierung vor. Umstritten könnte sein, ob die Maßnahmen des Vermieters „aufgrund von Umständen durchgeführt werden, die er nicht zu vertreten hat“. Dann würden die gleichen Grundsätze gelten wie bei einer Modernisierung. Ist der Vermieter aber laut Mietvertrag verpflichtet, dem Mieter den Empfang von TV-Programmen zu ermöglichen, muss er auf eigene Kosten nachrüsten. Fragen Sie dazu Ihren Mieterverein.

Haushalte mit Kabelanschluss nicht betroffen
Haushalte, die ihr TV-Signal über Kabel empfangen, sind von der Abschaffung der analogen Satellitensignale nicht betroffen. Die Kabelnetzbetreiber liefern auch weiterhin parallel analoge und digitale Programme. Mieter müssen hier nichts unternehmen. Wie bisher können Kabelkunden weiterhin mit jedem kabeltauglichen digitalen Empfangsgerät analoge und digitale Programme empfangen. Mit dem sogenannten DVB-C-Standard können auch künftig über Kabel alle unverschlüsselten digitalen Programme ohne Zusatzkosten empfangen werden.


Keine Änderungen beim terrestrischen Empfang, der klassischen Fernsehantenne
Nein, hier ist die Umrüstung auf digitalen Empfang bereits umgesetzt. Von der jetzigen Umstellung ist nur der Satellitenempfang betroffen.

Pressemitteilung Deutscher Mieterbund e.V.

Beliebteste Artikel