Der Deutsche Mieterbund informiert:
Mit einer Parabolantenne oder Satellitenempfangsanlage können 
Satellitenprogramme direkt in Analog- und Digitaltechnik empfangen 
werden. Bisher. Denn spätestens Ende April 2012 wird der analoge 
Satellitenempfang von Fernseh- und Rundfunksendern eingestellt. Wer dann
 noch „über Satellit“ fernsehen will, muss evtl. nachrüsten. Betroffen 
sind Haushalte mit eigener Parabolantenne oder mit 
Gemeinschafts-Parabolantenne, die die Programme noch in Analogtechnik 
empfangen. Allerdings besitzen drei Viertel aller Haushalte mit 
Satellitenanschluss bereits einen digitalen Zugang.
Hier muss nichts 
geändert werden. Wer nicht sicher ist, ob seine Satellitenempfangsanlage
 analog oder schon digital arbeitet, kann dies leicht „im Fernsehen“ 
herausfinden. Die großen TV-Sender bieten auf der Videotextseite 198 den
 notwendigen Service und entsprechende Informationen an. Nur wer dort 
auf seinem TV-Bildschirm den Hinweis findet, dass sein analoges Angebot 
am 30. April 2012 abgeschaltet wird, muss handeln, das heißt umrüsten.
Die
 Umrüstung bezieht sich zum einen auf die Empfangsgeräte selbst. Ältere 
Fernseher sind nicht digitaltauglich. Die herkömmlichen analogen 
Fernsehgeräte können die digitalen Impulse nicht in TV-Bilder umsetzen. 
Deshalb muss der analoge Satellitenreceiver – oder die Set-Top-Box – 
gegen einen digitalen ausgetauscht werden. In neuen TV- oder 
Videogeräten ist ein entsprechendes Modul für digitalen 
Satellitenempfang bereits integriert. Schauen Sie im Zweifel in der 
Bedienungsanleitung nach.
Umgerüstet werden muss unter Umständen 
aber auch die Empfangsanlage. Betroffen sind hier diejenigen, die nur 
über eine Satellitenschüssel mit einem analog ausgelegten Empfangskopf 
und einer entsprechenden Verteilung verfügen. Auch dann ist aber keine 
neue Ausrichtung oder gar ein Austausch der Satellitenschüssel 
notwendig. Es muss lediglich ein digitaltauglicher Empfangskopf in der 
Schüssel nachgerüstet werden. Dieser sogenannte LNB (Low Noise Block 
Converter) muss digitale Signale verarbeiten können.
Wer bezahlt für die Umrüstung?
Wenn
 neue Empfangsgeräte angeschafft werden müssen, müssen Mieter für einen 
neuen Digitalreceiver selbst zahlen. Letztlich gelten hier die gleichen 
Grundsätze wie bei der Abschaltung des herkömmlichen – terrestrischen – 
Antennenempfangs und des Umstiegs auf DVB-T. Nach einem Urteil des 
Landgerichts Berlin (77 T 90/03) kann ein betroffener Mieter von seinem 
Vermieter weder die Ausstattung der Wohnung mit einem Decoder noch 
Kostenerstattung verlangen, wenn er die Set-Top-Box oder den 
Digitalreceiver kauft. Das Gericht argumentierte, dass der Wegfall der 
terrestrischen Ausstrahlung vom Vermieter nicht zu vertreten sei. Der 
Vermieter sei nicht verpflichtet, bestehende Empfangsmöglichkeiten zu 
erhalten, er sei hierzu auch gar nicht in der Lage.
Notwendig 
werdende Umrüstungen an der Empfangsanlage des Mieters, also an seiner 
Parabolantenne, muss aus den gleichen Gründen der Mieter auch selbst 
zahlen.
Der Vermieter muss nur dann tätig werden, wenn bei der 
Gemeinschaftsverteilanlage im Haus Nachrüstungsbedarf besteht. Er muss 
dann die Empfangsanlage im Haus so um- oder aufrüsten, dass taugliche 
Signale bis an die Anschlussdosen in den einzelnen Wohnungen geliefert 
werden. Er muss also die Umrüstung des Empfangskopfes, gegebenenfalls 
die Erneuerung von Weichen, Multischaltern und anderen Verteilern oder 
Verstärkern, übernehmen. Bei Antennenkabeln, die älter als 20 Jahre 
sind, kann es auch hier zu einem Nachrüstbedarf kommen, da diese Kabel 
bei der Übertragung von digitalen Signalen eine erhöhte und unzulässige 
Störanfälligkeit aufweisen.
Wird mit der Umrüstung der 
Verteilanlage das Angebot, insbesondere die Anzahl der Programme, 
verbessert oder vermehrt, kann das eine Modernisierungsmaßnahme 
darstellen. Dann könnte der Vermieter elf Prozent der Kosten auf die 
Jahresmiete aufschlagen. 
Ohne eine Verbesserung des Programmangebots
 liegt auch keine Wohnwertverbesserung und damit auch keine 
Modernisierung vor. Umstritten könnte sein, ob die Maßnahmen des 
Vermieters „aufgrund von Umständen durchgeführt werden, die er nicht zu 
vertreten hat“. Dann würden die gleichen Grundsätze gelten wie bei einer
 Modernisierung. Ist der Vermieter aber laut Mietvertrag verpflichtet, 
dem Mieter den Empfang von TV-Programmen zu ermöglichen, muss er auf 
eigene Kosten nachrüsten. Fragen Sie dazu Ihren Mieterverein.
Haushalte mit Kabelanschluss nicht betroffen
Haushalte,
 die ihr TV-Signal über Kabel empfangen, sind von der Abschaffung der 
analogen Satellitensignale nicht betroffen. Die Kabelnetzbetreiber 
liefern auch weiterhin parallel analoge und digitale Programme. Mieter 
müssen hier nichts unternehmen. Wie bisher können Kabelkunden weiterhin 
mit jedem kabeltauglichen digitalen Empfangsgerät analoge und digitale 
Programme empfangen. Mit dem sogenannten DVB-C-Standard können auch 
künftig über Kabel alle unverschlüsselten digitalen Programme ohne 
Zusatzkosten empfangen werden.
Keine Änderungen beim terrestrischen Empfang, der klassischen Fernsehantenne
Nein,
 hier ist die Umrüstung auf digitalen Empfang bereits umgesetzt. Von der
 jetzigen Umstellung ist nur der Satellitenempfang betroffen.
Pressemitteilung Deutscher Mieterbund e.V.
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