Abmahnanwälte haben mittlerweile auch soziale Netwerke für sich entdeckt. Eine Anwaltskanzlei berichtet darüber, dass ein Mandant nun mit einer Unterlassungserklärung und einer Vertragsstrafe konfrontiert wird, weil er angeblich ein urhebergeschützes Bild auf seine Pinwand bei Facebook hochgeladen hat Das Pikante: angeblich hatte nicht der Mandant selbst das Bild hochgeladen, sondern ein Dritter. Das IT-und Techmagazin "Gulli" berichtet hier: www.gulli.com
Mittwoch, 11. April 2012
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