Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist für viele verschuldete Menschen eine Möglichkeit, drohende Kontopfändungen oberhalb eines gesetzlichen Minimums im Vorfeld zu verhindern. Gleichzeitig ist es mit einem solchen Konto nicht mehr möglich, "in´s Minus zu gehen", es ist somit ein reines "Guthabenkonto".
Allerdings haben einige Banken leider die Kontenführungskosten bei der Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto erhöht. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat gegen die Sparkasse Bremen diesbezüglich geklagt - und der Bundesgerichtshof gab Recht. „Wir erwarten, dass Banken und Sparkassen die zu Unrecht eingenommen Entgelte unbürokratisch erstatten“, sagt Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv). Quelle und ganzer Bericht: vzbv: P-Konto
Mittwoch, 14. November 2012
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