Mittwoch, 21. November 2012
Zum Urteil des Bundesgerichtshofs zwecks "Filesharing"
Vor ein paar Tagen hat der Bundesgerichtshof mitgeteilt, dass Erziehungsberechtigte nur bedingt für die Filesharing-Aktivitäten von ihren minderjährigen Kids haften. Eine Erleichterung gerade für Eltern, die natürlich nicht rund um die Uhr bewachen können, was denn der Nachwuchs so alles im Internet treibt (wir veröffentlichten die Meldung hier) Ein Jurist hat nun einmal das Urteil in unterhaltsamer und verständlicher Weise für Interessierte und Betroffene "auseinandergedröselt" - denn ganz so einfach ist das alles freilich nicht: Oh - oh - oh! BGH-Urteil zur Elternhaftung beim Filesharing
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