Mittwoch, 21. November 2012
Zum Urteil des Bundesgerichtshofs zwecks "Filesharing"
Vor ein paar Tagen hat der Bundesgerichtshof mitgeteilt, dass Erziehungsberechtigte nur bedingt für die Filesharing-Aktivitäten von ihren minderjährigen Kids haften. Eine Erleichterung gerade für Eltern, die natürlich nicht rund um die Uhr bewachen können, was denn der Nachwuchs so alles im Internet treibt (wir veröffentlichten die Meldung hier) Ein Jurist hat nun einmal das Urteil in unterhaltsamer und verständlicher Weise für Interessierte und Betroffene "auseinandergedröselt" - denn ganz so einfach ist das alles freilich nicht: Oh - oh - oh! BGH-Urteil zur Elternhaftung beim Filesharing
Beliebteste Artikel
-
Bei größeren Reisen bzw. insbesondere beim Transport von Skiausrüstung bieten Dachboxen auf dem Fahrzeug einen praktischen Stauraum. Allerdi...
-
Von den reinen Spritkosten bis hin zum Besuch in der Werkstatt, die Posten um ein Fahrzeug zu unterhalten sind vielfältig und in den vergang...
-
Die Antriebsbatterien von Plug-In-Hybriden (PHEVs) büßen im Laufe ihrer Nutzungsdauer an Leistungsfähigkeit ein. Wie ausgeprägt dieser Effek...
-
Zur tagesaktuellen Abschätzung und Prognose der Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner (EPS, Thaumetopoea processionea L.) sowohl für d...
-
Ein neues Fahrrad kostet nicht selten einen vierstelligen Betrag. Aber: Kunden haben einen Teil der Preisgestaltung selbst in der Hand und s...
-
Bei einem Taschendiebstahl oder dem Verlust einer Tasche geht mehr als nur eventuell vorhandenes Bargeld verloren; mit der Geldbörse oder d...