Mittwoch, 28. November 2012

Mitteilung der Strompreiserhöhung kommt manchmal zu spät

Auch die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein berichtet, dass sich dort zahlreiche Verbraucher Rat geholt haben, da offensichtlich ihr Energieversorger die Frist zur Mitteilung einer Preiserhöhung nicht eingehalten hat (Wir berichteten über dieses Problem in Hamburg bereits hier)

Auszug aus der Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein:

 (...) "Die Sechs-Wochen-Frist ist für Grundversorgungskunden in einer Verordnung (StromGVV), für Sondervertragskunden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. Neben der Öffentlichen Bekanntmachung durch Zeitungsanzeigen schreibt die Verordnung zusätzlich die briefliche Mitteilung
an den Kunden vor. Auch im § 5 der AGB von Vattenfall heißt es ausdrücklich, "Änderungen der Preise werden jeweils zum Monatsbeginn und erst nach brieflicher Mitteilung wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss". Eine reine E-Mail-Mitteilung reicht nicht aus.

Die Verbraucherzentrale rät betroffenen Verbrauchern, die in einem solchen Fall bei ihren Energieversorgern bleiben möchten, diese auf das Fristversäumnis aufmerksam zu machen und auf Beibehaltung des alten Preises zu bestehen. Verbraucher, die den Versorger wechseln möchten, sollten sich einen neuen Versorger suchen und diesen die Kündigung gegenüber ihrem alten Versorger erledigen lassen." (...) Quelle und ganze Mitteilung: vz Schleswig-Holstein

Und hier finden Sie eine Verbraucherzentrale in Ihrem Bundesland: www.verbraucherzentrale.de/

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