Mittwoch, 28. November 2012

"B2B" ist keine neue Boyband

B2B bedeutet: Business to Business; also der Handel zwischen Gewerbebetreibenden (Einfaches Beispiel: der Supermarkt XY macht einen Vertrag mit dem Elektrogeschäft AZ, um zu Weihnachten in diesem Supermarkt billig diese Kaffemaschinen anbieten zu können). Dann gibt es noch B2C dies bedeutet: Business to Customer; also Handel zwischen Gewerbebetreibenden und Privatperson. (Beispiel: Der Supermarkt XY verkauft eine Kaffeemaschine an Oma Hermine, in diesem Fall die Privatperson).

So weit, so gut. Allerdings gar nicht gut, wenn der Privatkunde ein günstiges Produkt erwerben will, und sich dadurch (oft unwissend) selbst zum "Händler" macht. Z.B. durch entsprechende Anmeldung bei Großhandelsplattformen. Da spielt dann meist das Internet eine große Rolle. Der Nachteil dabei: Zwar bekommt man die angebotene Produkte meist günstiger; allerdings müssen auf solchen Handelsplattformen verbraucherschützenden Normen nicht angewendet werden. Lesen Sie hierzu bitte diese Mitteilung: Verbraucherzentrale Sachsen warnt Verbraucher vor Anmeldung bei Großhandelsplattformen

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