Die Verbraucherzentrale Hamburg weist darauf hin, dass der Stromversorger Vattenfall anscheinend bei einer großen Zahl
von Kunden die Frist zur Preiserhöhung per 1. Januar 2013 verpasst hat. Zalreiche Vattenfall-Kunden hatten sich dort gemeldet, da diese erst am am Mittwoch,
21. November, oder später ihre Strompreiserhöhung zum 1. Januar 2013
erhalten haben. Verbraucherzentrale Hamburg: "(..) Die Frist für eine wirksame Erhöhung beträgt aber sechs Wochen. Das
Erhöhungsschreiben hätte also am 20. November bei den Kunden eingehen
müssen. Sonst wird die Preiserhöhung nicht wirksam. (..)" Quelle und ganze Mitteilung: vz Hamburg
Beliebteste Artikel
-
Die Antriebsbatterien von Plug-In-Hybriden (PHEVs) büßen im Laufe ihrer Nutzungsdauer an Leistungsfähigkeit ein. Wie ausgeprägt dieser Effek...
-
Ein neues Fahrrad kostet nicht selten einen vierstelligen Betrag. Aber: Kunden haben einen Teil der Preisgestaltung selbst in der Hand und s...
-
Bei einem Taschendiebstahl oder dem Verlust einer Tasche geht mehr als nur eventuell vorhandenes Bargeld verloren; mit der Geldbörse oder d...
-
Zur tagesaktuellen Abschätzung und Prognose der Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner (EPS, Thaumetopoea processionea L.) sowohl für d...
-
Die Regierung hat die Rahmenbedingungen für das Altersvorsorgereformgesetz festgelegt. Riester-Verträge sollen künftig durch neue Altersvo...
-
Nach Angaben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) sind bereits 74 Prozent der Grundschulen Ga...