Interessant für Kunden der ExtraEnergie GmbH, die in der Jahresabrechnung ein Guthaben angesammelt haben: "Zum Teil sind beträchtliche Summen von mehreren hundert bis zu tausend Euro im Spiel: Hat sich bei Kunden eines Energieversorgers in der Jahresrechnung ein Guthaben angesammelt, muss ihnen dies unverzüglich in einer Summe erstattet werden. Eine Aufsplittung in mehrere monatliche Abschläge, die dem Unternehmen ein einträgliches Darlehenspolster verschaffen, ist unzulässig." Quelle und ganzer Bericht: Verbraucherzentrale NRW
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