Interessant für Kunden der ExtraEnergie GmbH, die in der Jahresabrechnung ein Guthaben angesammelt haben: "Zum Teil sind beträchtliche Summen von mehreren hundert bis zu tausend Euro im Spiel: Hat sich bei Kunden eines Energieversorgers in der Jahresrechnung ein Guthaben angesammelt, muss ihnen dies unverzüglich in einer Summe erstattet werden. Eine Aufsplittung in mehrere monatliche Abschläge, die dem Unternehmen ein einträgliches Darlehenspolster verschaffen, ist unzulässig." Quelle und ganzer Bericht: Verbraucherzentrale NRW
Beliebteste Artikel
-
Bei größeren Reisen bzw. insbesondere beim Transport von Skiausrüstung bieten Dachboxen auf dem Fahrzeug einen praktischen Stauraum. Allerdi...
-
Von den reinen Spritkosten bis hin zum Besuch in der Werkstatt, die Posten um ein Fahrzeug zu unterhalten sind vielfältig und in den vergang...
-
Die Antriebsbatterien von Plug-In-Hybriden (PHEVs) büßen im Laufe ihrer Nutzungsdauer an Leistungsfähigkeit ein. Wie ausgeprägt dieser Effek...
-
Zur tagesaktuellen Abschätzung und Prognose der Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner (EPS, Thaumetopoea processionea L.) sowohl für d...
-
Ein neues Fahrrad kostet nicht selten einen vierstelligen Betrag. Aber: Kunden haben einen Teil der Preisgestaltung selbst in der Hand und s...
-
Bei einem Taschendiebstahl oder dem Verlust einer Tasche geht mehr als nur eventuell vorhandenes Bargeld verloren; mit der Geldbörse oder d...