Das Bundeskriminalamt informiert:
Die Nutzung des Internet ist für viele Menschen alltäglich geworden. Verlockend wirken die Preisvorteile, die auch beim Arzneimittelkauf per Mausklick angeboten werden. Zahlreiche Anbieter werben mit der vermeintlichen Diskretion und Anonymität des Internet.
Illegal vertriebene Arznei- und Nahrungsergänzungsmittel bergen eine große Gefahr für Ihre Gesundheit.
Daher gilt es, die Risiken zu kennen und besondere Vorsicht beim Arzneimittelkauf im
Internet walten zu lassen.
Illegale Arzneimittel bergen Risiken!
Insbesondere durch
• falschen, zu hohen oder zu niedrig
dosierten Wirkstoff
• fehlenden Wirkstoff
• nicht deklarierten Wirkstoff, z.B. in
als „rein pflanzlich“ bezeichneten
Arzneimitteln
Die Einnahme dieser Arzneimittel kann
eine Gefahr für Leib und Leben bedeuten!
Vorsicht bei:
• der Möglichkeit einer online-Rezepterstellung.
Diese ist nicht zulässig. Um ein
rezeptpflichtiges Arzneimittel bestellen zu
können, müssen Sie das von Ihrem Arzt ausgestellte
Rezept im Original der Versandapotheke
zusenden.
• Beratungen und Arzneimittelempfehlungen
über Internetforen. Eine Diagnose
mittels Internetrecherchen kann niemals die
persönliche medizinische Beratung durch
einen fachkundigen Apotheker ersetzen.
• mangelnder Beratungsleistung im Internet.
Auch Versandapotheken sind zur
Beratung des Kunden zur Anwendung von
Arzneimitteln gesetzlich verpflichtet. Die
Beratungshotline muss mit deutschsprachigem
pharmazeutischem Personal besetzt
sein.
• überzogenen Werbeversprechen. Es gibt
weder Allheilmittel, noch Arzneimittel, die
für alle Verbraucher nebenwirkungsfrei
sind.
Kaufen Sie daher Arzneimittel im Internet nur
über Apotheken, die über eine Erlaubnis für
den Versandhandel in Deutschland verfügen.
Meist führt die Suche nach einem Arzneimittel
zu einer Vielzahl von Anbietern. Daher müssen
Sie einen legalen Anbieter von einem illegalen
Anbieter unterscheiden können.
Wie erkenne ich eine in Deutschland zugelassene
Versandapotheke?
Prüfen Sie selbst auf der Seite der Versandapotheke!
Nur zugelassene Versandapotheken dürfen das
Sicherheitslogo des Deutschen
Instituts für Medizinische Dokumentation
und Information
(DIMDI) auf ihrer Seite führen.
Die Echtheit des Zertifikates
können Sie durch einen
einfachen Klick auf das Logo
in der Internetpräsenz der Versandapotheke
überprüfen.
Sie werden dann zu dem entsprechenden Registereintrag
dieser Apotheke beim DIMDI
weitergeleitet und können den dortigen Sicherheitshinweisen
folgen.
Darüber hinaus finden Sie eine Übersicht aller
für den Versandhandel in Deutschland zugelassenen
Apotheken im Versandapothekenregister
des DIMDI unter http://www.dimdi.de/static/de/amg/var/apotheken/index.htm
Der Registereintrag des DIMDI zeigt Ihnen:
• Name der Versandapotheke
• Internetadresse(n)
• Anschrift und Kontaktdaten der Versandapotheke
• Name und Anschrift der Präsenzapotheke
(falls abweichend)
• Name und Anschrift der für die Erlaubnis
zuständigen Stelle
• Datumsangabe Erlaubnisbeginn
Weitere Informationen finden Sie auf folgenden
Seiten:
Informationen zur Arzneimittelkriminalität u.a
Anwendungsbereiche des Arzneimittelgesetzes
(AMG) und Straftatbestände nach dem AMG
sowie weitere Informationen finden Sie auf der
Seite des BKA. http://www.bka.de/DE/ThemenABisZ/Deliktsbereiche/Arzneimittelkriminalitaet/arzneimittelkriminalitaet__node.html?__nnn=true
Anschriften und Ansprechpartner der Arzneimittelüberwachung,
geordnet nach Bundesländern,
finden Sie auf der Seite der Zentralstelle
der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln
und Medizinprodukten (ZLG). https://www.zlg.de/arzneimittel/deutschland/laenderbehoerden.html
Daten zu in Deutschland zugelassenen Arzneimitteln
finden Sie im Portal für Arzneimittelinformationen
des Bundes und der Länder.
http://www.pharmnet-bund.de
Informationen rund um das Thema Verbraucherschutz
und Arzneimittel finden Sie ergänzend
auch im Internetangebot der Apothekenverbände.
Bundesverband Deutscher Versandapotheken
http://www.bvdva.de
ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
http://www.abda.de/verbraucherschutz.html
Quelle und Bild: Bundeskriminalamt
Sie können diesen Text auch als Flyer im PDF- Format (970 KB) herunterladen: http://www.bka.de/nn_233148/SharedDocs/Downloads/DE/ThemenABisZ/Arzneimittelkriminalitaet/flyer,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/flyer.pdf
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