Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Kunden von Verbraucherkrediten neben den Zinsen für den Kredit nicht auch noch die Bearbeitungsgebühren dafür bezahlen müssen. Entsprechende Klauseln in den Verträgen sind damit ungültig
Der BGH hatte zwei Klagen gegen zwei Banken verhandelt. Die Banken müssen sich damit auf Rückforderungen in Millionenhöhe einstellen. (Meldung dazu: heute.de)
Hier ist die Pressemitteilung des BGH mit den Details: Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite unwirksam
Mittwoch, 14. Mai 2014
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