Darf ein Händler meine Bitte nach Umtausch ablehnen? Wie lange kann ich reklamieren? Sie haben Ärger beim Wechsel des Telefonanbieters? Der Reiseveranstalter teilt nachträglich eine Preiserhöhung mit. Oder die Rechnung des Handwerkers ist dreimal so hoch wie das ursprüngliche Angebot war. Ich bekomme ungerechtfertigte Abo-Rechnungen!?
Die Verbraucherzentralen, so auch die Verbraucherzentrale Bayern, bieten bei verbraucherrechtlichen Fragen sachkundige Informationen als Entscheidungs- und Verhaltenshilfen. Sie müssen also nicht gleich einen Anwalt beauftragen. Und mühsam in Foren herumdiskutieren.
Kosten und Dauer: 15 Euro für ca. 30 Minuten
oder telefonische Beratung nach Minutentakt (siehe unten)
oder telefonische Beratung nach Minutentakt (siehe unten)
Dieses Angebot finden Sie in allen bayerischen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern:
Amberg
Augsburg
Bamberg
Deggendorf
Germering
Gröbenzell
Hof
Kempten
Landshut
Memmingen
München
Nürnberg
Rosenheim
Schweinfurt
Weiden
Würzburg
via blog.burkes.de
Beratungskosten Übersicht
via www.aboalarm.de/...
telefonisch, alle Themen | 1-2 Euro / Minute |
E-Mail, alle Themen | 15-30 Euro (evtl. mehr bei Sonderthemen) |
persönliche Beratung | siehe Liste |
Telekommunikation, Freizeit, Haushalt, Ernährung, Kosmetik, Hygiene | Standardberatung: 5-20 Euro/ 15 Min. |
Versicherungen | Standardberatung: 20-50 Euro/ 30 Min. Berufsunfähigkeits-, Pflege- und Wohngebäudeversicherung: ca. 60 Euro/ 60 Min. |
Altersvorsorge, Banken und Kredite | Standardberatung: 30-50 Euro/ 30 Min. Private Altersvorsorge, Geldanlage: 60-160 Euro Vorfälligkeitsberechnung: 60-70 Euro Rechtsberatung zu Krediten: ca. 60 Euro/ 60 Min. Schuldenberatung: 0-22 Euro |
Bauen und Wohnen | Standardberatung: 5-90 Euro/ 90 Min. Erstberatung Mietrecht: 15-22 Euro/ 20 MIn. Bauangebotsprüfung: 150-370 Euro Immobilienfinanzierung/ Baufinanzierung: 135-160 Euro/ 90 Min. |
Energie | Standardberatung: 20 Euro/ 15 Min - 22 Euro/ 20 Min. Energieeinsparberatung: 5 Euro Klärung von Fragen zuhause vor Ort: 10-45 Euro Gebäudecheck: 20 Euro Basischeck: 10-30 Euro |
Krankenversicherung | Beratung: 15-40 Euro/ 30 Min. Tarifwechsel in der privaten KV: 20-50 Euro/ 45 Min. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht (inkl. Erstellung durch Anwalt): 110-150 Euro |
Andere Bundesländer:
FAQ zu Verbraucherzentralen
- Warum zur Verbraucherzentrale?
- Was sind die Kernaufgaben der Verbraucherzentralen?
- Zu welchen Themen beraten die Verbraucherzentralen?
- Wie finanzieren sich die Verbraucherzentralen?
- Wo finde ich die nächste Beratungsstelle?
- Kann ich mich auch telefonisch beraten lassen?
- Warum kostet die Beratung Geld?
- Ist die Beratung auch wirklich unabhängig?
- Was haben die Verbraucherzentralen für die Verbraucher erreicht?
- Verbraucherzentralen und Stiftung Warentest – was ist eigentlich der Unterschied?
- Kann ich bei der Verbraucherzentrale auch Mitglied werden?
- Wie viele Mitarbeiter haben die Verbraucherzentralen?
Warum zur Verbraucherzentrale?
Eine unabhängige Interessensvertretung
der Verbraucher ist heute durch den Umbau der Sozialsysteme
(Altersvorsorge, Gesundheitswesen), der Unübersichtlichkeit der
liberalisierten Märkte (Energie, Telekommunikation) und der
Globalisierung der Unternehmen wichtiger denn je. Da wir überwiegend
öffentlich finanzierte, gemeinnützige Organisationen sind, können wir
Sie unabhängig und neutral beraten. Denn Unterstützung finden die
Verbraucher in Deutschland traditionell auf nichtstaatlicher Ebene. Die
Verbraucherzentralen in den Ländern sind erste Ansprechpartner für
umfassende Verbraucherinformation und Beratung. Wir verschaffen
Überblick bei unübersichtlichen Angebotsmärkten und Durchblick bei
komplexen Marktbedingungen. Und wir benennen Gesundheits- oder
Umweltaspekte, die Kaufentscheidungen beeinflussen können.
Den Schwerpunkt unserer Beratung bilden Rechtsfragen im Verhältnis zwischen Unternehmen und privaten Verbrauchern. Verbraucher erfahren bei uns, welche Rechte sie haben und wie sie durchzusetzen sind.
Den Schwerpunkt unserer Beratung bilden Rechtsfragen im Verhältnis zwischen Unternehmen und privaten Verbrauchern. Verbraucher erfahren bei uns, welche Rechte sie haben und wie sie durchzusetzen sind.
Was sind die Kernaufgaben der Verbraucherzentralen?
Wir
- verfolgen Rechtsverstöße durch Abmahnung und Klagen
- vertreten Verbraucherinteressen auf politisch-parlamentarischer Ebene
- informieren Medien und Öffentlichkeit über wichtige Verbraucherthemen
- verschaffen Ihnen einen Überblick bei Produkten und Dienstleistungen
- beraten Sie unabhängig und individuell
- führen Aktionen, Projekte und Ausstellungen zu interessanten Verbraucherthemen durch
- gehen in Kindertageseinrichtungen und Schulen, führen dort (Unterrichts-)Projekte durch oder beraten bei der Organisation der Pausenverpflegung.
Zu welchen Themen beraten die Verbraucherzentralen?
In unseren Beratungsstellen beraten wir
Sie zu Themen des Verbraucherrechts und zu Entscheidungen rund ums Geld –
zum Beispiel zu Kauf- und Dienstleistungsverträgen, falschen
Versprechen aus Gewinnspielen, den neuesten Wunderdiäten und
Nahrungsergänzungsmitteln, zur Berechtigung von Telekommunikations- und
Energieabrechnungen, zu Versicherungen, zur richtigen Altersvorsorge und
Krankenversicherung.
Wir beraten u.a. zu:
Eine Übersicht über unser breit gefächertes Ratgeberprogramm finden Sie in unserem Ratgebershop.
Wir beraten u.a. zu:
- Banken und Geldanlage
- Baufinanzierung
- Energie, Bauen und Wohnen
- Geld und Kredit
- Gesundheit und Pflege
- Haushalt und Umwelt
- Kauf- und Werkvertragsrecht
- Lebensmittel und Ernährung
- Reiserecht
- Telekommunikation
- Versicherungen
Eine Übersicht über unser breit gefächertes Ratgeberprogramm finden Sie in unserem Ratgebershop.
Wie finanzieren sich die Verbraucherzentralen?
Die Verbraucherzentralen finanzieren sich
aus öffentlichen Zuwendungen des Bundes, der Länder und der
Europäischen Union, ferner aus anteiligen Mitteln der Städte und Kreise
für die örtlichen Beratungsstellen sowie durch Spenden, Einnahmen aus
der Beratung und dem Verkauf ihrer Ratgeber. Die genauen Zahlen sind in
den Geschäftsberichten veröffentlicht, die Sie auf den Internetseiten der Verbraucherzentralen finden.
Wo finde ich die nächste Beratungsstelle?
Detaillierte Informationen mit der
Adresse der nächstgelegenen Beratungsstelle finden Sie auf der
Internetseite der Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes.
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Verbraucherzentrale Bayern
Verbraucherzentrale Berlin
Verbraucherzentrale Brandenburg
Verbraucherzentrale Bremen
Verbraucherzentrale Hamburg
Verbraucherzentrale Hessen
Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern
Verbraucherzentrale Niedersachsen
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Verbraucherzentrale Saarland
Verbraucherzentrale Sachsen
Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein
Verbraucherzentrale Thüringen
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Verbraucherzentrale Bayern
Verbraucherzentrale Berlin
Verbraucherzentrale Brandenburg
Verbraucherzentrale Bremen
Verbraucherzentrale Hamburg
Verbraucherzentrale Hessen
Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern
Verbraucherzentrale Niedersachsen
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Verbraucherzentrale Saarland
Verbraucherzentrale Sachsen
Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein
Verbraucherzentrale Thüringen
Kann ich mich auch telefonisch beraten lassen?
Telefonische Beratung erhalten Sie in
allen Bundesländern über die Beratungshotlines. Nähere Einzelheiten
erhalten Sie auf der Internetseite Ihres Bundeslandes.
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Verbraucherzentrale Bayern
Verbraucherzentrale Berlin
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Verbraucherzentrale Sachsen
Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein
Verbraucherzentrale Thüringen
Warum kostet die Beratung Geld?
Da die öffentlichen Zuwendungen in den
letzten Jahren erheblich zurückgefahren wurden, müssen die
Verbraucherzentralen einen immer größer werdenden Teil der benötigten
Mittel selbst erwirtschaften. Die Beratungsentgelte decken dabei meist
nur einen Teil der entstehenden Kosten.
Ist die Beratung auch wirklich unabhängig?
Die Verbraucherzentralen sind
überparteiliche und unabhängige, gemeinnützige Vereine. Mit ihrer Arbeit
verfolgen die Verbraucherzentralen keine kommerziellen Interessen und
beraten daher ausschließlich im Interesse des Verbrauchers.
Was haben die Verbraucherzentralen für die Verbraucher erreicht?
Die Verbraucherzentralen sind seit mehr
als 50 Jahren für die Verbraucher tätig und haben in dieser Zeit nicht
nur Millionen von Bürgerinnen und Bürgern erfolgreich beraten, sondern
darüber hinaus durch ihre Interessenvertretung auch für die
Allgemeinheit eine Reihe von Erfolgen erzielt.
Die Verbraucherzentralen haben als einzige Organisationen in Deutschland das Recht zur außergerichtlichen Rechtsberatung, das heißt, sie dürfen im Rahmen ihres Aufgabengebietes neben Rechtsanwälten Bürgerinnen und Bürger außergerichtlich beraten und vertreten. Andere Verbände dürfen nur gegenüber ihren Mitgliedern rechtsberatend tätig werden. Diese Vorrangstellung ist zweifellos als Anerkennung des Gesetzgebers gegenüber der Arbeit der Verbraucherzentralen zu werten.
Außerdem haben die Verbraucherzentralen die sogenannte Verbandsklagebefugnis. Sie dürfen Verstöße gegen das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) abmahnen beziehungsweise dagegen gerichtlich vorgehen.
Von diesen Klagebefugnissen haben die Verbraucherzentralen immer wieder mit großem Erfolg Gebrauch gemacht. Einige Beispiele aus dem Bereich der Finanzdienstleistungen belegen dies. Einen großen und bis heute wichtigen Erfolg für die Verbraucher stellt beispielsweise die Kreditaktion der Verbraucherzentralen Mitte der achtziger Jahre dar, mit der die verbraucherfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu sittenwidrigen Ratenkreditverträgen publik gemacht und Kreditnehmer ermuntert wurden, ihre finanziellen Ansprüche gegenüber Kreditinstituten geltend zu machen. Dank der Unterstützung durch die Verbraucherzentralen erhielten Tausende Ratenkreditnehmer von Banken und Sparkassen Rückzahlungen in beträchtlicher Höhe.
Erwähnt sei auch ein Urteil des Bundesgerichtshofs zur Tilgungsverrechnung bei Hypothekendarlehen, mit dem 1988 die langjährige Praxis der Kreditinstitute, Tilgungszahlungen der Kunden verspätet anzurechnen, wegen fehlender Transparenz unterbunden wurde. Das Urteil war deshalb bahnbrechend für die Verbraucherarbeit, weil der Bundesgerichtshof (BGH) erstmalig in aller Deutlichkeit klarstellte , dass Allgemeine Geschäftsbedingungen auch bei Finanzinstituten die Rechte und Pflichten der Vertragspartner so klar und verständlich regeln müssen, dass auch Kunden, die nur einmal im Leben mit der Materie befasst sind, sie verstehen können.
Dieses Transparenzgebot durchzieht bis heute die BGH-Rechtssprechung. So hat der Bundesgerichtshof in einem von einer Verbraucherzentrale betriebenen Klageverfahren im Februar 2004 undurchsichtige Zinsklauseln von Sparverträgen für unwirksam erklärt. Dieses Urteil betrifft alle Banken und Sparkassen, die langfristig angelegte Sparverträge anbieten. Bei diesen Sparverträgen erhalten die Vertragsinhaber zusätzlich zu einer variablen Grundverzinsung feste Prämien, Bonuszahlungen oder Zinsaufschläge, die mit zunehmender Laufzeit steigen. Viele Sparer mussten in der Vergangenheit nach dem Vertragsabschluss verärgert feststellen, dass der variable Basiszinssatz in Phasen sinkender Zinsen zwar deutlich gesenkt, in Hochzinsphasen jedoch nur unzureichend nach oben angepasst wurde. Das führte zu Zinsverlusten von bis zu mehreren Tausend Euro.
Ebenso hat der Bundesgerichtshof in einem weiteren von einer Verbraucherzentrale angestrengten Verfahren im Sinne der Verbraucher entschieden, dass Anleger, die als "stille Gesellschafter" an riskanten Investitionsgeschäften beteiligt sind, aus dem Geschäft ohne finanziellen Verlust aussteigen können. Sie erhalten ihre Einlage von der Kapitalgesellschaft in vollem Umfang zurück, wenn sie nachweisen können, dass sie bei Vertragsabschluss nicht ordnungsgemäß über Risiken und Nachteile an der Unternehmensbeteiligung informiert worden.
1997 erstritt eine Verbraucherzentrale vor dem BGH die Entscheidung, dass Gutschriften am Tag des Zahlungseingangs auf Girokonten wertgestellt werden müssen. Viele Banken hatten bis dahin Geschäftsbedingungen, die eine Wertstellung erst am nächsten Bankarbeitstag nach Geldeingang vorsahen und die ihnen erhebliche Zinsgewinne zu Lasten ihrer Kunden einbrachten. Von diesem Urteil profitiert jeder Haushalt, da Girokonten heute unverzichtbar sind.
Die Verbraucherzentralen haben als einzige Organisationen in Deutschland das Recht zur außergerichtlichen Rechtsberatung, das heißt, sie dürfen im Rahmen ihres Aufgabengebietes neben Rechtsanwälten Bürgerinnen und Bürger außergerichtlich beraten und vertreten. Andere Verbände dürfen nur gegenüber ihren Mitgliedern rechtsberatend tätig werden. Diese Vorrangstellung ist zweifellos als Anerkennung des Gesetzgebers gegenüber der Arbeit der Verbraucherzentralen zu werten.
Außerdem haben die Verbraucherzentralen die sogenannte Verbandsklagebefugnis. Sie dürfen Verstöße gegen das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) abmahnen beziehungsweise dagegen gerichtlich vorgehen.
Von diesen Klagebefugnissen haben die Verbraucherzentralen immer wieder mit großem Erfolg Gebrauch gemacht. Einige Beispiele aus dem Bereich der Finanzdienstleistungen belegen dies. Einen großen und bis heute wichtigen Erfolg für die Verbraucher stellt beispielsweise die Kreditaktion der Verbraucherzentralen Mitte der achtziger Jahre dar, mit der die verbraucherfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu sittenwidrigen Ratenkreditverträgen publik gemacht und Kreditnehmer ermuntert wurden, ihre finanziellen Ansprüche gegenüber Kreditinstituten geltend zu machen. Dank der Unterstützung durch die Verbraucherzentralen erhielten Tausende Ratenkreditnehmer von Banken und Sparkassen Rückzahlungen in beträchtlicher Höhe.
Erwähnt sei auch ein Urteil des Bundesgerichtshofs zur Tilgungsverrechnung bei Hypothekendarlehen, mit dem 1988 die langjährige Praxis der Kreditinstitute, Tilgungszahlungen der Kunden verspätet anzurechnen, wegen fehlender Transparenz unterbunden wurde. Das Urteil war deshalb bahnbrechend für die Verbraucherarbeit, weil der Bundesgerichtshof (BGH) erstmalig in aller Deutlichkeit klarstellte , dass Allgemeine Geschäftsbedingungen auch bei Finanzinstituten die Rechte und Pflichten der Vertragspartner so klar und verständlich regeln müssen, dass auch Kunden, die nur einmal im Leben mit der Materie befasst sind, sie verstehen können.
Dieses Transparenzgebot durchzieht bis heute die BGH-Rechtssprechung. So hat der Bundesgerichtshof in einem von einer Verbraucherzentrale betriebenen Klageverfahren im Februar 2004 undurchsichtige Zinsklauseln von Sparverträgen für unwirksam erklärt. Dieses Urteil betrifft alle Banken und Sparkassen, die langfristig angelegte Sparverträge anbieten. Bei diesen Sparverträgen erhalten die Vertragsinhaber zusätzlich zu einer variablen Grundverzinsung feste Prämien, Bonuszahlungen oder Zinsaufschläge, die mit zunehmender Laufzeit steigen. Viele Sparer mussten in der Vergangenheit nach dem Vertragsabschluss verärgert feststellen, dass der variable Basiszinssatz in Phasen sinkender Zinsen zwar deutlich gesenkt, in Hochzinsphasen jedoch nur unzureichend nach oben angepasst wurde. Das führte zu Zinsverlusten von bis zu mehreren Tausend Euro.
Ebenso hat der Bundesgerichtshof in einem weiteren von einer Verbraucherzentrale angestrengten Verfahren im Sinne der Verbraucher entschieden, dass Anleger, die als "stille Gesellschafter" an riskanten Investitionsgeschäften beteiligt sind, aus dem Geschäft ohne finanziellen Verlust aussteigen können. Sie erhalten ihre Einlage von der Kapitalgesellschaft in vollem Umfang zurück, wenn sie nachweisen können, dass sie bei Vertragsabschluss nicht ordnungsgemäß über Risiken und Nachteile an der Unternehmensbeteiligung informiert worden.
1997 erstritt eine Verbraucherzentrale vor dem BGH die Entscheidung, dass Gutschriften am Tag des Zahlungseingangs auf Girokonten wertgestellt werden müssen. Viele Banken hatten bis dahin Geschäftsbedingungen, die eine Wertstellung erst am nächsten Bankarbeitstag nach Geldeingang vorsahen und die ihnen erhebliche Zinsgewinne zu Lasten ihrer Kunden einbrachten. Von diesem Urteil profitiert jeder Haushalt, da Girokonten heute unverzichtbar sind.
Verbraucherzentralen und Stiftung Warentest – was ist eigentlich der Unterschied?
Die Verbraucherzentralen und die Stiftung
Warentest haben klar voneinander getrennte Arbeitsbereiche und
Aufgaben. Die Verbraucherzentralen beraten und informieren die
Verbraucher zu ihrem konkreten Problem. Die Berater bearbeiten über vier
Millionen Anfragen jährlich und leisten vor Ort Basisarbeit in den
Bereichen Recht und Reklamation, Ernährung, Energie, Produkte, Kredite,
Schulden oder Altersvorsorge.
Die Stiftung Warentest Stiftung testet Produkte und Dienstleistungen durch vergleichende Untersuchungen in Deutschland und auf dem europäischen Markt. Sie informiert die Verbraucher neutral und allgemeinverständlich durch die Zeitschriften "test", "FINANZtest" und Sonderpublikationen. Ausführliche Dienstleistungs- und Produkttests können Sie in den Verbraucherberatungsstellen einsehen oder online bei der Stiftung Warentest erhalten.
Trotz klarer Aufgabentrennung gibt es vielfältige Formen der Zusammenarbeit. Vertreter der Verbraucherzentralen wirken in den Gremien und Fachbeiräten der Stiftung Warentest mit. Der Verbraucherzentrale Bundesverband leitet aus Untersuchungsergebnissen der Stiftung Warentest verbraucherpolitische Forderungen ab und geht gegen Unternehmen vor, die in unzulässiger Weise mit test-Urteilen werben.
Die Stiftung Warentest Stiftung testet Produkte und Dienstleistungen durch vergleichende Untersuchungen in Deutschland und auf dem europäischen Markt. Sie informiert die Verbraucher neutral und allgemeinverständlich durch die Zeitschriften "test", "FINANZtest" und Sonderpublikationen. Ausführliche Dienstleistungs- und Produkttests können Sie in den Verbraucherberatungsstellen einsehen oder online bei der Stiftung Warentest erhalten.
Trotz klarer Aufgabentrennung gibt es vielfältige Formen der Zusammenarbeit. Vertreter der Verbraucherzentralen wirken in den Gremien und Fachbeiräten der Stiftung Warentest mit. Der Verbraucherzentrale Bundesverband leitet aus Untersuchungsergebnissen der Stiftung Warentest verbraucherpolitische Forderungen ab und geht gegen Unternehmen vor, die in unzulässiger Weise mit test-Urteilen werben.
Kann ich bei der Verbraucherzentrale auch Mitglied werden?
Verbraucherinnen und Verbraucher können
die Arbeit der Verbraucherzentralen unterstützen, indem sie
Fördermitglied werden. Diese Möglichkeit besteht beispielsweise in
Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen.
Durch Ihre Mitgliedschaft tragen Sie dazu bei, dass wir auch weiterhin
ein kostengünstiges und umfassendes Beratungsangebot aufrechterhalten
können. Und Sie helfen uns, die Interessen der Verbraucher bei Behörden,
in Politik und Wirtschaft auch weiterhin wirksam vertreten zu können.
So hätten wir in der Vergangenheit viele wichtige Prozesse ohne die Beiträge unserer Fördermitglieder nicht führen können. Wenn durch unsere Verfahren allgemeine Geschäftsbedingungen kundenfreundlicher formuliert werden müssen oder unlautere Werbemaßnahmen verboten werden, kommen diese Ergebnisse allen Verbraucherinnen und Verbrauchern zugute. Wie Sie Mitglied werden können, und wie hoch der Beitrag ist, erfahren Sie auf den Internetseiten der Verbraucherzentralen.
So hätten wir in der Vergangenheit viele wichtige Prozesse ohne die Beiträge unserer Fördermitglieder nicht führen können. Wenn durch unsere Verfahren allgemeine Geschäftsbedingungen kundenfreundlicher formuliert werden müssen oder unlautere Werbemaßnahmen verboten werden, kommen diese Ergebnisse allen Verbraucherinnen und Verbrauchern zugute. Wie Sie Mitglied werden können, und wie hoch der Beitrag ist, erfahren Sie auf den Internetseiten der Verbraucherzentralen.
Wie viele Mitarbeiter haben die Verbraucherzentralen?
In den Geschäftsstellen und den
Beratungsstellen der Verbraucherzentralen der Länder und dem
Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin arbeiten rund Tausend
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.