Dienstag, 27. Mai 2014

Umfrage zum Einkauf mit EC-Karte und Unterschrift: Saftige Strafen für ungedecktes Konto

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen macht darauf aufmerksam, dass viele Kunden glauben, dass der Einkauf bezahlt ist, wenn sie an der Kasse die Rechnung mit EC-Karte und Unterschrift begleichen. Das ist ein Irrtum. Denn wenn das Konto nicht gedeckt ist, kann es ganz schön teuer werden. (Allerdings kann dies nicht bei Kunden passieren, die mit Karte und Geheimzahl (PIN) zahlen)

Ein Beispiel: ein Kunde kaufte in einem Supermarkt Lebensmittel im Wert von rund 16 Euro ein. Bezahlt hatte er mit Bankkarte und seiner Unterschrift. Das Konto war zum Zeitpunkt des Einkaufs aber nicht gedeckt und daher wurde die Lastschrift von der Bank zurückgegeben.

Der Kunde beließ es über Wochen dabei, ohne die Verbindlichkeiten zu begleichen. Deshalb gab der Supermarkt die offene Forderung an ein Inkassobüro weiter. Das schlug auf
den ursprünglichen Betrag weitere 85 Euro für Bank- , Auskunfts- und Anwaltsgebühren oben drauf. Darüber hinaus wurde dem Kunden ein Schufa-Eintrag angedroht, falls er die Rechnung nicht umgehend begleichen sollte. Das war dann ein teurer Einkauf: aus den ursprünglich rund 16 Euro wurde eine Rechnung von über 100 Euro.

Die Verbraucherzentrale dazu:

Vielen Kunden ist nicht bewusst, dass der Einkauf noch nicht endgültig bezahlt ist, wenn an der Kasse das Lastschriftverfahren mit Unterschrift zum Einsatz kommt. Erst mit dem erfolgreichen Einzug des Betrags ist die Zahlung abgeschlossen. Im Gegensatz zur Zahlung mit Bankkarte und Geheimzahl (PIN): Dabei wird die Kontodeckung direkt bei der Zahlung geprüft.

Ist dagegen bei einer Zahlung mit Autogramm das Konto über das Dispo-Limit hinaus in den roten Zahlen, kann die Bank die Einlösung der Lastschrift verweigern – und der Händler sitzt auf einer offenen Forderung.


Bei einer Umfrage wollte die Verbraucherzentrale NRW von 20 großen Handelsketten wissen, wie sie in solchen Fällen reagieren. Elf Unternehmen antworteten und die meisten bekannten sich dazu, das Lastschriftverfahren einzusetzen. Nur bei Aldi und Douglas sei die Kartenzahlung ausschließlich mit Geheimzahl möglich.

Die Verbraucherzentrale berichtet weiter, dass für Galeria Kaufhof wiederum die Zahlung mit Unterschrift nur eine Notfalllösung ist, etwa wenn die für das Geheimzahl-Verfahren erforderliche Online-Verbindung zur Bank nicht verfügbar ist.

Kurios sei außerdem, dass  H&M  Geheimzahl- und Unterschriftsverfahren wechselweise nach dem Zufallsprinzip einsetzen. Somit kann es durchaus vorkommen, dass an derselben Kasse heute mit Geheimzahl und morgen mit Unterschrift bezahlt wird, so die Verbraucherzentrale.

Wenn es beim Einzug zu Problemen kommt, starten die Unternehmen meist einen zweiten Versuch. Nur Tengelmann und Real wollten zu ihrem Verfahren keine Angaben machen und verwiesen darauf, dass Rücklastschriften von einem Dienstleister bearbeitet werden, berichtet die Verbraucherzentrale. Um die Chance auf ein gedecktes Konto zu erhöhen, versucht Rewe, den zweiten Geldeinzug auf den Anfang des Monats zu legen, wenn etwa das Gehalt frisch eingegangen ist.

Wenn der zweite Versuch gelingt, muss der Kunde nur die Gebühren übernehmen, die die Bank dem Händler für die Rückgabe der ersten Lastschrift in Rechnung gestellt hat. Ikea verlange darüber hinaus noch Bearbeitungsgebühren von fünf Euro.

Schlägt auch der zweite Einzugsversuch fehl, kann es  dann ganz schnell teuer werden. Bereits die Anforderung der Adresse von der Bank für die Zustellung der Mahnung kann Händler mehr als 20 Euro kosten. Die werden an den säumigen Zahler genauso weitergereicht wie etwa Mahngebühren und Kosten für die Beauftragung eines Inkassobüros, berichtet die Verbraucherzentrale weiter.

Achtung: verärgerte Reaktionen von Kunden bei der Verbraucherzentrale zeigen mitunter, dass manche Händler schon nach der ersten geplatzten Lastschrift kurzen Prozess machen - und treiben dafür Zusatzkosten von fast 40 Euro ein.

Die Verbraucherzentrale rät, dass Kunden, die per Last- und Unterschrift zahlen, die regelmäßige Prüfung ihrer Kontoauszüge nicht auf die leichte Schulter nehmen sollten – das gilt vor allem, wenn sich der Kontostand dem Dispo-Limit nähert. Wird beim Einkaufen eine Lastschrift nicht eingelöst, ist schnelles Handeln angesagt. Wer innerhalb weniger Tage aktiv wird und den offenen Posten per Barzahlung oder Überweisung begleicht, kann die Zusatzkosten in erträglichen Grenzen halten oder bisweilen sogar gänzlich vermeiden.

Quelle: vz Nordrhein-Westfalen


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