Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein warnt vor einer neuen Mahnwelle; denn derzeit erhalten die Beratungsstellen zahlreiche Beschwerden über Mahnschreiben der ZFM - Zentral Forderung Management mit Sitz in Wien.
Im ersten Satz heißt es: "Es bestehen offene Forderungen bei offene Rechnung." Weiter unten heißt es: "Die Bezahlung gilt auch gliechzeitig (nicht etwa gleichzeitig) als Ihre Kündigung." Die angemahnte Forderung beträgt im Übrigen bei allen uns vorliegenden Schreiben €159,-."
Die Verbraucherzentrale erklärt: Betroffene müssen grundsätzlich nur dann zahlen, wenn sie einen rechtsgültigen Vertrag geschlossen haben. In den aktuellen Fällen aus Wien handelt es sich offensichtlich um eine betrügerische Masche. Auch wenn nur wenige Verbraucher darauf hereinfallen, hat sich das für die Versender gelohnt. Die Schreiben, die voller grammatikalischer und juristischer Fehler sind, sollten einfach ignoriert werden.
Quelle: vz Schleswig-Holstein
Die Verbraucherzentrale veröffentlichte auch ein Muster dieses Schreibens (PDF, 406 KB): Klick
Dienstag, 13. Mai 2014
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