Montag, 26. Mai 2014

Verbrauchervertragsrecht: Neue Rechte für Verbraucher

Es gibt bald neue Rechte für Verbraucherinnen und Verbraucher beim Erwerb von Waren und Dienstleistungen, insbesondere außerhalb von Geschäftsräumen und im Fernabsatz.

Wie das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BmJV) meldet, tritt am 13. Juni 2014 das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung in Kraft.

Es geht dabei u.a. um neue Regelungen bei sogenannten "Haustürgeschäften", dem Erwerb von Waren und Dienstleistungen im Fernabsatz (z.B. über Telefon, Internet, Apps etc), teure Servicehotlines und wie man als Verbraucher seine Rechte durchsetzen kann und Hilfe bekommt.

Hier erfahren Sie mehr darüber: BmJV neue Verbraucherrechte

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