Mittwoch, 21. Mai 2014

Gutgläubige Jobsuchende können auf Bestellschwindel hereinfallen

Eine Warnung der Polizeilichen Kriminalprävention:

Viele kennen und nutzen sie, die Jobsuche per Mail und im Internet. Unter den mehr als 170 Millionen E-Mails, die täglich im Netz kursieren, befinden sich auch scheinbar verlockende Jobangebote, welche ebenfalls in Internetforen oder Jobbörsen zu finden sind und  gutes Geld versprechen.

So werden beispielsweise Postdienstbetriebsleiter oder Paketmaschinenbediener gesucht, die jedoch keinerlei Vorkenntnisse für diese Arbeit benötigen.

Der Kontakt für die angeblich lukrativen Jobs erfolgt ausschließlich per E-Mail. Die Interessenten bekommen seriös aussehende Arbeitsverträge mit genauen Arbeitsanweisungen
zugeschickt. Falls doch einmal ein Jobsuchender Zweifel haben sollte und telefonischen Kontakt sucht, werden diese von speziell geschulten Anrufern zerstreut.

Eigentlich gesucht werden jedoch gutgläubige Menschen, die bereit sind, ihre eigene Anschrift als Lieferadresse für Betrüger zur Verfügung zu stellen. So sollen sie zum Beispiel Pakete annehmen, diese neu verpacken und weiter versenden, zumeist ins osteuropäische Ausland. Dadurch wird das Risiko minimiert, die eigentlichen Betrüger entlarven zu können. Denn bei den Paketen handelt es sich oftmals um hochwertige Waren, die von den Tätern bestellt, aber nicht bezahlt worden sind. So flattern den Gutgläubigen statt des versprochenen Gehalts Mahnbescheide ins Haus, da der Versandhandel seine Forderungen an den Empfänger der Lieferungen stellt.

Kommen dazu noch Forderungen von Inkassofirmen, erhöht sich solch eine Summe leicht auf einen fünfstelligen Betrag.

So wird der Traum vom guten Job schnell zum Albtraum, der die Jobsuchenden nicht nur in die Schuldenfalle treiben, sondern sogar zu Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe zum Warenkreditbetrug ("Bestellschwindel") führen kann.

Wie kann ich mich schützen?
  • Prüfen Sie genau den angebotenen Job. Handelt es sich darum, dass Sie Pakete unter Ihrer Privatanschrift entgegennehmen, diese dann umverpacken und weitersenden sollen, sollten Sie die Tätigkeit ablehnen. Denn die Gefahr, dass Sie sich mit solch einem Job selbst strafbar und haftbar gemacht werden können, ist sehr groß.
  • Haben Sie bereits mit einer solchen Tätigkeit begonnen, schicken Sie im Zweifel alle eingehenden Pakete sofort an den Absender zurück.

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