Der Bundesgerichtshof (BGH) hat gestern ein wichtiges Urteil für Fahrradfahrer gefällt.
Der Fall: eine Fahrradfahrerin fuhr ohne Fahrradhelm. Am rechten Fahrbahnrand parkte ein PKW. Die Fahrerin des PKW öffnete plötzlich die Fahrertür von innen und die Fahrradfahrerin konnte nicht mehr so schnell ausweichen. Sie fuhr gegen die Fahrertür, stürzte auf den Hinterkopf und zog sich dabei eine schwere Schädel-Hirnverletzungen zu, zu deren Ausmaß das Nichttragen
eines Fahrradhelms beigetragen hatte.
Das Oberlandesgericht hat der Klägerin zunächst ein Mitverschulden von 20 % angelastet, weil sie keinen Schutzhelm getragen und damit Schutzmaßnahmen zu ihrer eigenen Sicherheit unterlassen habe.
Der BGH hat in seinem gestrigen Urteil dann aber entschieden, dass die Fahrradfahrerin an diesem Unfall keine Mitschuld trägt, nur weil sie keinen Helm trug. Die Fahrradfahrerin hat dadurch Anspruch auf den vollen Schadensersatz.
Hier ist die Pressemitteilung des BGH dazu: Kein Mitverschulden wegen Nichttragenseines Fahrradhelms
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