Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) macht darauf aufmerksam, dass die Krankenkassen ein kostenloses Mängelgutachten vermitteln können, wenn etwas mit dem Zahnersatz nicht stimmt.
Grundsätzlich gilt allerdings zuerst: bei gesetzlich Versicherten muss der Arzt zwei Jahre lang Gewähr auf den Zahnersatz übernehmen. Bei Bedarf muss also kostenfrei nachgebessert werden. Dies sollte immer der Arzt machen, der den Zahnersatz eingesetzt hat – sonst kann seine Gewährleistungspflicht erlöschen. Ist die Nachbesserung nicht erfolgreich, kann man sich dann an seine Krankenkasse wenden.
Quelle und weitere wichtige Infos dazu: Unabhängige Patientenberatung Deutschland
Beliebteste Artikel
-
Sämtliche Unterrichtsmaterialien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stehen im BZgA-Shop zur Bestellung und/oder zum Do...
-
Ein neues Fahrrad kostet nicht selten einen vierstelligen Betrag. Aber: Kunden haben einen Teil der Preisgestaltung selbst in der Hand und s...
-
Die kompakten und handlichen Falt- und Klappräder gelten als Alleskönner, egal ob in der Stadt, beim Campen oder für die letzte Pendelmeile:...
-
Der ADAC hat zum ersten Mal überhaupt Anhängerreifen für Camper, Pferdetransporter und Baumarktanhänger getestet. Das erfreuliche Ergebnis d...
-
Zur tagesaktuellen Abschätzung und Prognose der Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner (EPS, Thaumetopoea processionea L.) sowohl für d...
-
Bei einem Taschendiebstahl oder dem Verlust einer Tasche geht mehr als nur eventuell vorhandenes Bargeld verloren; mit der Geldbörse oder d...