Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) macht darauf aufmerksam, dass die Krankenkassen ein kostenloses Mängelgutachten vermitteln können, wenn etwas mit dem Zahnersatz nicht stimmt.
Grundsätzlich gilt allerdings zuerst: bei gesetzlich Versicherten muss der Arzt zwei Jahre lang Gewähr auf den Zahnersatz übernehmen. Bei Bedarf muss also kostenfrei nachgebessert werden. Dies sollte immer der Arzt machen, der den Zahnersatz eingesetzt hat – sonst kann seine Gewährleistungspflicht erlöschen. Ist die Nachbesserung nicht erfolgreich, kann man sich dann an seine Krankenkasse wenden.
Quelle und weitere wichtige Infos dazu: Unabhängige Patientenberatung Deutschland
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